Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

450 Euro im Monat sind erlaubt und steuerfrei. Aufpassen muss man aber, wie viele Stunden man arbeitet: maximal 19 Stunden pro Woche sind erlaubt. Sonst verliere man den Status als Student, erklärt Susanne Heiser. Während der Semesterferien darf man länger am Stück in Vollzeit arbeiten – bei 50 Arbeitstagen im Jahr sei aber Schluss. Bei einer lohnsteuerpflichtigen Beschäftigung erhält man die Steuer bis zu einem Verdienst von 8004 Euro im Jahr wieder zurück. Die Beraterin warnt davor, zu viel zu jobben – nicht, dass das Studium gefährdet ist, schließlich sei der Terminplan voll. „Viel nebenher zu jobben ist eine Illusion“, sagt Susanne Heiser.

 

Wer zuviel verdient, bekommt weniger Bafög

Die Expertin von der Arbeitsagentur rät ihren Abiturienten, auf jeden Fall zu prüfen, ob sie Bafög-berechtigt sind. Da man nur 50 Prozent des Geldes zurückzahlen muss und das auch nur, wenn man auf akademischem Niveau verdient, sei die Förderung „das beste Geld, das man bekommen kann“ – wie ein eigenes Stipendium. Im Schnitt werden von Studierenden in Deutschland laut Studentenwerk 443 Euro Bafög im Monat bezogen. Der Höchstsatz liegt bei 670 Euro, wenn man nicht bei den Eltern wohnt – ansonsten bei 495 Euro. In diesen Beträgen sind Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge eingerechnet. Wer Bafög bekommt, darf trotzdem jobben, nur nicht zu viel, sonst drohen Abzüge. 4880 Euro brutto im Jahr sind erlaubt. Das sind umgerechnet 406,66 Euro im Monat.

Auch der Mindestlohn macht sich für Studenten bemerkbar. Er gilt aber nicht für Pflichtpraktika. Rebecca Beiter hat zudem festgestellt, dass viele Arbeitgeber keine langen Praktika über drei Monate hinaus vergeben, um Studierenden keinen Mindestlohn zahlen zu müssen. Anna Schwarzkopf zumindest profitiert vom Mindestlohn. Vergangenes Jahr verdiente sie sechs Euro die Stunde, seit Januar sind es neun Euro. Noch ein Vorteil ihres Jobs: sie bekommt 50 Prozent Rabatt aufs Essen. Der einzige Haken: „Ich mag leider kein Sushi.“