Entgegen der Behauptung der Revolutionären Aktion Stuttgart, dass das Ordnungsamt das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken verbieten wolle, erklärt die Stadt, dass es „von städtischer Seite kein Maskenverbot gibt“.

Architektur/Bauen/Wohnen: Andrea Jenewein (anj)

Stuttgart - Für viele Menschen macht die Coronakrise deutlich, dass eine solidarische Form des Wirtschaftens und Zusammenlebens nötiger ist denn je. Zum traditionellen 1. Mai, dem Tag der Arbeit, an diesem Freitag rufen auch in diesem Jahr wieder Veranstalter zu Kundgebungen auf. Bis zum 29. April waren drei Veranstaltungen bei der Stadt Stuttgart angemeldet. So die des Internationalistischen Bündnis, mit dem Thema „1. Mai – Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse“. Von 14 bis 15 Uhr ist eine Kundgebung und ein Umzug geplant, der Versammlungsort sei noch nicht geklärt, heißt es von Seiten der Stadt. Es sei eine Teilnehmerzahl von rund 50 Personen angekündigt.

 

Zudem ist die Veranstaltung einer Privatperson angemeldet, das Thema lautet „Revolutionärer 1. Mai“. Die Kundgebung soll von 12.30 bis 16.30 Uhr dauern, der Versammlungsort sei ebenfalls noch nicht geklärt. Teilnehmen sollen rund 200 Personen.

Keine gesonderten Auflagen der Stadt für die Versammlungen zum 1. Mai

Die dritte Kundgebung veranstaltet Verdi von 11 Uhr bis 11.30 Uhr auf der Freifläche Kriegsbergstraße gegenüber des Klinikums. Teilnehmerzahl: rund 50 Personen.

Für die Versammlungen gelten laut Ann-Katrin Keicher, Pressesprecherin der Stadt, dieselben Regelungen, wie sie auch in der Corona-Verordnung der Landesregierung vorgeschrieben sind. Das heißt: Der Mindestabstand ist zu beachten, auch werden keine Gruppen über zwei Personen, die nicht aus demselben Haushalt stammen, geduldet. Der Versammlungsleiter muss dafür sorgen, dass diese Vorschriften während der Versammlung eingehalten werden. Davon abgesehen gebe es keine gesonderten Auflagen der Stadt für Versammlungen.

Es gibt kein Maskenverbot – allein die Identität der Personen muss festgestellt werden können

Entgegen der Behauptung der Revolutionären Aktion Stuttgart, dass das Ordnungsamt angekündigt habe „für Veranstaltungen, die anlässlich des 1. Mai in der Stuttgarter Innenstadt stattfinden sollen, das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken zu verbieten“, erklärt Keicher, dass es „von städtischer Seite kein Maskenverbot gibt“. Ebenso wenig gebe es eine Auflage, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausschlaggebend sei, dass die Identität von Personen festgestellt werden könne.