Sie wollen den Tag der Deutschen Einheit nutzen, um im Garten einige Arbeiten zu erledigen? Worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie hier.
Der Tag der Deutschen Einheit bietet vielen eine willkommene Gelegenheit, liegengebliebene Gartenarbeiten zu erledigen. Doch was ist an diesem bundesweiten Feiertag in Baden-Württemberg tatsächlich erlaubt? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Feiertagsruhe: Was das Gesetz sagt
Das Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg (FTG) legt in § 6 Absatz 1 fest, dass öffentlich wahrnehmbare Arbeiten, die die Ruhe stören, am Tag der Deutschen Einheit untersagt sind. Dazu gehören beispielsweise das Rasenmähen, das Schneiden von Hecken mit elektrischen Geräten oder das Fällen von Bäumen mit Motorsägen. Diese Tätigkeiten sind aufgrund ihres Lärmpegels nicht zulässig.
Erlaubte Gartenarbeiten: Was Sie tun dürfen
§ 6 Absatz 3 des Feiertagsgesetzes nennt eine Ausnahme für leichte Gartenarbeiten. Diese dürfen von den Gartenbesitzern oder deren Angehörigen durchgeführt werden, solange sie keine Ruhestörung verursachen. Als Faustregel gilt: Arbeiten, die die Nachbarn nicht stören, sind erlaubt. Zu den typischen „leichten Arbeiten“ gehören:
- Gießen von Pflanzen
- Unkraut von Hand jäten
- Obst und Gemüse ernten
- Bäume mit der Handschere zurückschneiden
Im Zweifelsfall das Ordnungsamt fragen
Sollten Sie unsicher sein, ob eine bestimmte Tätigkeit zulässig ist, lohnt es sich, beim zuständigen Ordnungsamt nachzufragen. So stellen Sie sicher, dass Sie den Tag der Deutschen Einheit im Garten stressfrei nutzen können.