Sie wollen den Tag der Deutschen Einheit nutzen, um im Garten einige Arbeiten zu erledigen? Worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Viele Arbeitnehmer nutzen den Tag der Deutschen Einheit, um mit ein oder zwei Urlaubstagen ein verlängertes Wochenende einzulegen. Eigentlich die perfekte Gelegenheit, um im Garten liegengebliebene Aufgaben zu erledigen. Doch das Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg gibt klare Vorschriften, was erlaubt ist und was nicht.

 

Nur leichte Arbeiten im Garten am 3. Oktober

Das Feiertagsgesetz (FTG) von Baden-Württemberg verbietet in § 6 Absatz 1 öffentlich wahrnehmbare Arbeiten, welche die Ruhe des Tages stören. Darunter fallen zum Beispiel Rasenmähen, Hecken schneiden mit einem elektrischen Trimmer oder auch das Baumfällen mit einer Motorsäge. Grundsätzlich sollten andere Menschen sich nicht durch die Arbeiten, die man im eigenen Garten durchführt, gestört fühlen. Ist dies jedoch nicht der Fall, dürfen Gartenarbeiten auch am Tag der Deutschen Einheit durchgeführt werden. Denn in § 6 Absatz 3 Nummer 3 FTG heißt es, dass leichte Arbeiten, die von den Besitzern des Gartens oder deren Angehörigen ausgeführt werden, erlaubt sind. Zwar werden „leichte Arbeiten“ nicht genauer spezifiziert, aber als Faustregel kann man sich merken: Alles, was die Nachbarn oder andere Menschen nicht stört, darf erledigt werden. Einige Beispiele sind: Gießen, Unkraut von Hand jäten, Obst und Gemüse ernten oder auch Bäume mit der Handschere zurückschneiden. Ist man sich bei einer bestimmten Tätigkeit unsicher, kann man beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen, welche Gartenarbeiten am 03. Oktober erlaubt sind und welche nicht.