Die Staatsanwaltschaft gibt mögliche Dokumente aus den sichergestellten Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus zum „schwarzen Donnerstag“ nicht an den Landtag heraus. Begründung: es gebe ja keinen Untersuchungsausschuss mehr.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird dem Landtag aus den sichergestellten Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) keine Dokumente zum Polizeieinsatz im Schlossgarten übermitteln. Dies hat die Behörde laut einer Sprecherin jetzt entschieden und damit einen Wunsch der Grünen-Fraktion abgelehnt. Die Begründung: Da es im Parlament keinen Untersuchungsausschuss zum „schwarzen Donnerstag“ mehr gebe, fehle eine Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht. Diese Auffassung bestätigte auf Anfrage auch das Justizministerium von Rainer Stickelberger (SPD).

 

Die Grünen hatten nach der Durchsuchung Ende August im Staatsministerium Einblick in die gefundenen Dokumente erbeten. Man habe ein „hohes Interesse“ daran, anhand der Korrespondenz die im Untersuchungsausschuss offen gebliebenen Fragen zu klären. Ihre an Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) gerichtete Bitte war über Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Justizminister Stickelberger an die Staatsanwaltschaft weitergereicht worden, die sie nun ablehnte.

Grüne sehen eine „politische Verpflichtung“

Der Grünen-Geschäftsführer Ulrich Sckerl zeigte sich darüber enttäuscht. Unabhängig von der rechtlichen Lage gebe es eine „politische Verpflichtung“, dem Landtag die Dokumente zugänglich zu machen., sagte Sckerl. Um den Geheimschutz zu gewährleisten, könne dies beispielsweise in einer vertraulichen Mitteilung an den Landtagspräsidenten geschehen.

Bei der Staatsanwaltschaft werden die Mappus-Mails nach wie vor daraufhin ausgewertet, ob sie für die Ermittlungen zum EnBW-Deal oder zum Polizeieinsatz relevante Nachrichten enthalten. Beschlüsse zur Beschlagnahme von konkreten Dokumenten seien noch nicht ergangen, sagte eine Sprecherin. Über den Inhalt gebe man wie stets keine Auskunft. Wie erst jetzt bekannt wurde, gab es bei der Aktion im Staatsministerium zwei getrennte Durchsuchungsbeschlüsse – je einen zum EnBW-Deal und zu den Ermittlungen gegen die Polizeibeamten in den Wasserwerfern.

Datenschützer rät Mappus zu Einigung

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klagt Mappus auf die Löschung aller Mails im Staatsministerium. Inzwischen sind Zweifel aufgetaucht, ob statt Stuttgart wegen Mappus’ Wohnsitz in Pforzheim nicht Karlsruhe zuständig ist; dazu werden die Beteiligten gerade gehört.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Jörg Klingbeil, zeigte nur teilweise Verständnis für Mappus. Soweit es um private Inhalte ohne strafrechtliche Relevanz gehe, sei dessen Forderung „nachvollziehbar“. Um dienstliche von privaten Daten zu unterscheiden, empfiehlt Klingbeil ein „geordnetes Verfahren“, das den Interessen beider Seiten gerecht werde. Eine gemeinsame Sichtung, wie sie das Staatsministerium angeboten hatte, „scheint mir am vernünftigsten zu sein“, betonte der oberste Datenschützer. Angesichts des offenen Gerichtsverfahrens komme eine Sichtung „im Alleingang“ derzeit wohl nicht in Betracht.

Von der Südwest-CDU gab es nur eine kurze Stellungnahme zum Tauziehen um die Mails: „Die Bemühungen des ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus um Löschung seiner E-Mails kommentieren wir seitens der Landespartei nicht.“