Taxibranche gegen Mietwagen-App Wird Uber vom Gericht ausgebremst?

Mietwagen-App: Der Fahrdienstvermittler Uber Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der US-amerikanische Fahrdienst mischt auch in Stuttgart den Markt auf. Die Taxifahrer hoffen nun auf ein Verbot.

Stuttgart - Der US-amerikanische Fahrdienst Uber drängt mit Dumpingpreisen in immer mehr großen deutschen Städten auf den Markt. Dagegen wehrt sich die Taxibranche mit Klagen, weil sie um ihre Existenz fürchtet. An diesem Donnerstag wird in Frankfurt ein richtungsweisendes Urteil erwartet.

 

Dem in Amsterdam ansässigen Europaableger des Konzerns droht das Verbot, in Deutschland Aufträge an Beförderungsunternehmen mittels Buchungs-App zu erteilen, weil er keine Genehmigung zur Personenbeförderung besitze. Uber beharrt darauf, nur eine Vermittlungsplattform zu sein – die aber unzweifelhaft für Werbung, Auftragsvermittlung und Zahlungsabwicklung verantwortlich ist. Wäre Uber ein normales Personentransportunternehmen, müsste es für jeden Gesetzesverstoß seiner Fahrer haften und könnte nicht mehr wie heute auf die Verantwortung der Subunternehmer verweisen, an die die Fahraufträge vermittelt werden. In Düsseldorf wurde jetzt ein Fahrer wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft, im Wiederholungsfall drohen Strafen von einer Viertelmillion Euro. Auch das Landgericht Köln hat unlängst ein Verbot der App in Deutschland verfügt. Uber vermittelt dennoch weiter Aufträge, weil in der Zentrale in Amsterdam die Annahme des Urteils mit dem Hinweis verweigert worden war, es fehle die Übersetzung ins Niederländische.

Die Mietwagenfahrt ist billiger als das Taxi

Die einheitlich weiß lackierten Billigmietwagen der Marke Toyota sind trotz des Verbots seit rund vier Wochen auch in Stuttgart und umliegenden Landkreisen unterwegs. Uber-Sprecher Tobias Fröhlich sagt, man sei zufrieden mit dem Start. Konkrete Fragen, etwa nach Zahl, Namen und Betriebssitzen der Partner, bleiben aber unbeantwortet. Klaus Knupfer, einer der „Platzhirsche“ im Stuttgarter Mietwagenbetrieb, hält eine Kooperation seiner Kollegen mit Uber für ausgeschlossen. Grund sind ihre wegen der An- und Rückfahrt von und zum Betriebssitz deutlich höheren Preise als die von der Stadt per Satzung festgelegten Taxitarife. „Wenn eine Mietwagenfahrt billiger ist als eine Taxifahrt, dann stimmt etwas nicht“, sagt Knupfer, der wie seine Kollegen einen festen Kundenstamm hat und stark mit Krankentransporten ausgelastet ist.

Es ist nach Recherchen unserer Zeitung vielmehr so, dass Unternehmer aus Berlin und Frankfurt Genehmigungsanträge für etwa 70 Fahrzeuge gestellt haben, also aus Städten kommen, in denen Mietwagenunternehmer mit Uber kooperieren. Damit verdoppelt sich fast die Zahl der in Stuttgart verkehrenden Mietwagen. Die Flotte ist an Betriebssitzen in Fellbach und Calw gemeldet, in Stuttgart selbst wurde bisher keine Genehmigung erteilt.

Die Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale bemüht sich um Deeskalation

Uber bekommt von Nutzern positive Resonanz, weil der angezeigte Fahrtpreis häufig unter dem von der Kommune festgelegten Taxitarif liegt. Stark frequentiert wird der Dienst von jüngeren Leuten, häufig von Touristen und US-amerikanischen Soldaten, die Uber von zu Hause kennen. Weil Mietwagenunternehmen weder einer Betriebs- noch einer Beförderungspflicht unterliegen, können sie unattraktive Fahrten in die Peripherie ablehnen. Die Taxibranche fürchtet um ihre Existenz, das äußert sich in Bedrohungen und Beleidigungen gegenüber Uber-Fahrern. Bei der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale (Taz) bemüht man sich um Deeskalation, andererseits wird die Dokumentation von Gesetzesverstößen unterstützt. Weil Mietwagenfahrer verpflichtet sind, nach einer erfolgten Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, machen sie sich verdächtig, wenn sie in der Stuttgarter City am Straßenrand parken.

„Natürlich reagieren unsere Fahrer negativ, man zerstört schließlich mit unfairem Wettbewerb ihre Existenz“, sagt Taz-Vorstandsmitglied Iordanis Georgiadis. Auch wenn die Uber-Fahrer faire Wettbewerber sein wollten, zwinge sie doch das System Uber zu permanenten Verstößen gegen geltendes Recht. Für ihn steht fest: „Wenn die Politik die Auswirkungen in anderen Ländern anschaut, kann und darf das Modell Uber keine Zukunft haben.“ Es basiere auf Ausbeutung der Fahrer.

Der Hinweis auf die Politik kommt nicht von ungefähr: Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plante Anfang des Jahres, die Rückkehrpflicht für Mietwagen pauschal aufzuheben. Nach erheblichen Protesten tendiert das Ministerium inzwischen dazu, es den Kommunen freizustellen, ob sie diese entscheidende Einschränkung aufheben wollen.

Aktuell perlen an Pressesprecher Tobias Fröhlich die landauf, landab erhobenen Vorwürfe gegen die Partnerunternehmen ab, die nachweislich und dauerhaft gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Verantwortlich für den Betrieb seien die „unabhängigen Partner in Stuttgart und dem Umland“, sie müssten sich natürlich an alle Gesetze halten.Die gesamte Branche hat es in Stuttgart und Umgebung schwerer als etwa in Düsseldorf oder Frankfurt. Ein städtisches Gutachten hat 2013 den 790 Taxen eine durchschnittliche Auslastung von 29 Prozent attestiert. Ein Fahrzeug war 298 Tage im Einsatz – im Schnitt 78 Stunden pro Woche – und erzielte einen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegenden Jahresumsatz von 10 000 Euro. 80 Prozent der Fahrer arbeiten auf 450-Euro-Basis. Ein Bund-Länder-Fachausschuss war schon 2001 zum Schluss gekommen, dass der Anteil der nicht gemeldeten Umsatzerlöse im Taxen- und Mietwagengewerbe bei 30 bis 40 Prozent liegen dürfte. Auch als es Uber noch nicht gab, grassierten also schon Schwarzarbeit, Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben. Nun sind Verstöße gegen das Mindestlohngesetz hinzugekommen. „Werden die als geringfügig angemeldeten Arbeitnehmer über die vorgesehenen Grenzen hinaus beschäftigt, könnte das Vorenthalten von Arbeitsentgelt vorliegen“, teilt das Hauptzollamt mit. Deshalb wird kontrolliert – am Auto wie am Betriebssitz.

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