Tempo 30 in Hochdorf gefordert An der Ortsdurchfahrt ist es zu laut
Seit Jahren wird für die Hochdorfer Ortsdurchfahrt Tempo 30 gefordert. Bisher erfolglos. Ein aktuelles Lärmgutachten belegt jetzt den Handlungsbedarf für die Kreisstraße.
Seit Jahren wird für die Hochdorfer Ortsdurchfahrt Tempo 30 gefordert. Bisher erfolglos. Ein aktuelles Lärmgutachten belegt jetzt den Handlungsbedarf für die Kreisstraße.
Einige Freie Wähler – sowohl Gemeinderäte als auch Mitglieder des Ortsverbands – stehen auf dem Hochdorfer Breitwiesenareal an der Kreisstraße 1207, die ab dem Rathaus durch den Ort in Richtung Roßwälden führt. Seit einigen Jahren fordern die Freien Wähler dort eine Temporeduzierung von 50 auf 30 Stundenkilometer. Die Entscheidungshoheit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde des Esslinger Landratsamts. 2021 untermauerten die Freien Wähler ihre Forderung inklusive jener für mehr Querungshilfen mit einer Unterschriftenaktion. „Seither hat sich nach wie vor nichts verändert“, sagt der Fraktionsvorsitzende Hartmut Olschewski. Der Frust sei entsprechend groß.
So befänden sich mehrere sensible Einrichtungen in direkter Nähe der Kreisstraße, darunter die Amalien-Residenz, eine Pflegeeinrichtung der Evangelischen Heimstiftung, sowie die Grundschule, ein Kindergarten und das Jugendhaus. Das gehe mit einem regen Fußgänger- und Radverkehr einher. Das Neubaugebiet Hofäcker I tue sein Übriges: „Von dort sind ebenfalls Kinder und Erwachsene in Richtung der Schule und der Kindergärten unterwegs und queren die Kreisstraße oft an der Einmündung Mozartstraße via einer sehr schmalen Mittelinsel“, erklären Andrea Osthues, Vorsitzende des Ortsverbands, und der Gemeinderat Frank Hepp.
Als Gefahrenstelle nennen die Freien Wähler außerdem die schwierige Parksituation im Ortskern, die häufig zu Vollbremsungen und Blechschäden führe. „Leider wird das bisher nicht als Gefahrenstelle anerkannt, da kaum Unfälle polizeilich dokumentiert sind. Es darf hier nicht erst Schlimmeres passieren, bis man das Tempo reduziert“, so der Tenor. Eng gehe es auch bei der Bushaltestelle nahe der Stellestraße und auf der schmalen Brücke samt zu schmalem Gehwege bei der Feuerwehr zu. Brenzlig werde es besonders, wenn große Fahrzeuge wie Lastwagen, Busse oder Traktoren dort führen oder sich gar an den Engstellen begegneten. Zumindest ein Lkw-Durchfahrtsverbot ab 7,5 Tonnen gebe es, „das sollte man allerdings auch öfter kontrollieren“, sagt Olschewski. Zentrales Argument für eine Temporeduzierung sei aber die mit einem aktuellen Gutachten nachgewiesene zu hohe Lärmbelastung an der Ortsdurchfahrt.
In umliegenden Gemeinden wie Reichenbach, Wernau und Notzingen gilt ebenso wie in Hochdorf bereits Tempo 30 auf den stark frequentierten und daher lauten Landesstraßen. Das aktuelle Lärmgutachten bestätigt nun auch für die Hochdorfer Kreisstraße eine Überschreitung der Grenzwerte im gesundheitsgefährdenden Bereich. In der Lärmwirkungsforschung beginnen die Grenzwerte des gesundheitskritischen Bereichs bei 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht. Spätestens bei Lärmpegeln ab 70 beziehungsweise 60 Dezibel beginne die Gesundheitsgefährdung.
Im Mai wurde das Gutachten im Hochdorfer Gemeinderat vorgestellt. Mittlerweile liegen laut dem Bürgermeister Gerhard Kuttler die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vor. Sie werden in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt. „Dann werden wir, vorbehaltlich des Beschlusses zum Lärmaktionsplan, Tempo 30 bei der Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamts beantragen“, kündigt Kuttler an. Zentrale Argumente seien der Lärm sowie die Amalien-Residenz als Pflegeeinrichtung an der Kreisstraße, die als Gefahrenquelle anerkannt werde: „Wir gehen davon aus, dass wir 2024 Tempo-30 auf unserer Kreisstraße zumindest auf dem Abschnitt vom Rathaus bis mindestens zur Stellestraße bekommen.“
Andrea Wangner, die Pressesprecherin des Landratsamtes, sagt indes, aus Sicht der Behörde bestehe entlang der Kreisstraße keine hinreichende Gefahrenlage, die Reduzierung des Tempos rechtfertigen würde. So liege der Hauptausgang des Heims und der anderen Einrichtungen nicht an die Kreisstraße, was Voraussetzung für die Temporeduzierung sei. Auf der Strecke seien zudem keine Unfälle bekannt, die auf die Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen seien.
Erst wenn das Lärmaktionsverfahren beendet sei, werde über Einzelmaßnahmen wie einer Temporeduzierung entschieden. Eine verbindliche Prognose zur Entscheidung könne davor noch nicht abgegeben werden.
Grundlage
Im Januar erläuterte das Bundesministerium für Verkehr und Digitales angesichts der Debatte über Tempo 30 in Innenstädten, wann eine Temporeduzierung möglich ist.
Wohnen
Tempo 30 ist dort erlaubt, wo viele Menschen abseits von Hauptverkehrsstraßen, also insbesondere in Wohngebieten, leben und mit einer hohen Fußgänger- und Radverkehrsdichte zu rechnen ist.
Risiko
Ausgewiesen werden kann Tempo 30, wenn eine besondere Gefahrenlage beziehungsweise ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, zum Beispiel durch Straßenschäden oder scharfe Kurven.
Schutz
Rund um sensible Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime ist Tempo 30 möglich.
Lärm
Wenn der Verkehr unzumutbar laut ist und damit Abgas-Grenzwerten nicht überschritten werden, ist Tempo 30 erlaubt.