Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat in der Diskussion um eine flächendeckende Ausweitung von Tempo-30-Zonen in Städten darauf hingewiesen, dass die Regelgeschwindigkeit 50 bleibe und eine Ausnahme begründet werden müsse. Die Einzelheiten.

In der Diskussion um eine flächendeckende Ausweitung von Tempo-30-Zonen in Städten hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf das Grundgesetz verwiesen. „Die Regelgeschwindigkeit bleibt 50, und eine Ausnahme muss begründet werden. Und die muss auch auf der Grundlage eines Gesetzes begründbar sein. Das verlangt der Verfassungsstaat, und dabei bleibt es“, sagte Wissing am Mittwoch im Deutschlandfunk.

 

Kernaufgabe des Staates sei es, „Freiheitseingriffe“ zu begründen. Deshalb müssten Kommunen begründen, wenn sie Tempo-30-Zonen ausweisen wollen. „Das verlangt das Grundgesetz, und das können wir nicht aus Gründen der Vereinfachung des Bürokratieabbaus aufheben.“ Ein von Städten gegründetes Bündnis hatte sich für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt.

Das Verkehrsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt, der an diesem Mittwoch das Bundeskabinetts beschäftigt. Er sieht vor, dass Kommunen mehr Spielräume in der Verkehrsplanung bekommen. Konkret sollen neben dem Ziel eines sicheren und flüssigen Straßenverkehrs gleichberechtigt Ziele wie Klima,- Umwelt- und Gesundheitsschutz und Städtebau stehen.