Die im März 2013 gegründete Jamwa sei ohne Zweifel eine terroristische Vereinigung, sagte Merz. Zur Tatzeit sei sie zwar noch nicht in die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) integriert gewesen, habe aber mit dieser eng kooperiert. Gegen Ismael I. würden seine zahlreichen Handlungen sprechen, darunter „Kerntätigkeiten“, sagte der Oberstaatsanwalt Bodo Vogler. Mohammad A. wiederum habe unter anderen das Auto zugelassen und damit den Transport erst möglich gemacht. Zudem sei er wie Ismael I. bereit gewesen, in den Kampf zu ziehen. Gegen Ezzedine I. spreche etwa, dass er mit seinen 10 000 Euro die Ausrüstungskäufe finanziert habe.

 

Ein Angeklagter gilt jetzt als Verräter

Eine „erhebliche Strafmilderung“ für seinen Mandanten Ismael I. forderte hingegen der Rechtsanwalt Stefan Holoch. Man müsse die leidvolle Geschichte seiner Familie berücksichtigen. „Er hat mit dem Assad-Regime ein privates Hühnchen zu rupfen gehabt.“ Bei seiner Pilgerfahrt nach Mekka habe er „die letzte Ölung“ bekommen, aber ein Fundamentalist könne er gar nicht sein, dafür sei sein Leben viel zu „verkifft“. Holoch bezweifelte auch, dass der 24-Jährige an Kämpfen teilgenommen hat. Dahingehende Berichte des Angeklagten seien Aufschneiderei. Mit seiner Aussage habe er es aber ermöglicht, dass zwei weitere Jamwa-Aktive verhaftet wurden. Ein Dritter werde gesucht. „Mein Mandant gilt jetzt als Verräter.“ Der Prozess wird am Freitag mit weiteren Plädoyers fortgesetzt.