Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ist das Mammutverfahren um eine rechte Terrorgruppe zu Ende gegangen. Der Rädelsführer muss mehrere Jahre in Haft.

Im Verfahren gegen Angehörige der mutmaßlichen Rechtsterrorgruppe S. verhängten Richterinnen und Richter des Stuttgarter Oberlandesgerichts zum Teil lange Haftstrafen. Werner S., nach dem das Landeskriminalamt die Gruppe benannte, wurde wegen Rädelsführerschaft zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

 

Wegen desselben Tatbestands wurde Toni E., der dem Generalbundesanwalt (GBA) als rechte Hand von S. gilt, zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Weitere acht Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. In einem Fall wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Überraschend sprachen die Richter den Polizeispitzel Paul-Ludwig U. frei. Sie erlegten mit der Ausnahme von ihm den Angeklagten die Kosten des seit dem 13. April 2021 andauernden Verfahrens auf.