Thomas-Cook-Pleite Bund hilft Urlaubern mit Staatsgeld

Geschädigte Thomas-Cook-Kunden können auf Geld vom Staat hoffen. Verbraucherschützer begrüßen den Plan der Bundesregierung. Foto: dpa/Clara Margais

Die Bundesregierung kündigt an, Pauschalreisenden, die durch die Pleite des britischen Reisekonzerns Thomas Cook und seiner deutschen Tochter finanziell geschädigt wurden, zu helfen. Das stößt auf Kritik.

Frankfurt - Die vermeintlich schönsten Wochen des Jahres sind im September für zigtausende von Reisenden durch die Insolvenz des britischen Reisekonzerns Thomas Cook und seiner deutschen Tochtergesellschaft zum Albtraum geworden. Zuerst saßen rund 140 000 deutsche Kunden der Reiseveranstalter des Konzerns, von Neckermann bis Öger Tours, an ihren Urlaubsorten fest, dann stellte sich heraus, dass die Versicherungsgesellschaft Zurich nur einen Teil des Schadens ersetzen wird – nun springt der Bund ein. Doch an der auf den ersten Blick großzügigen Geste der Bundesregierung entzündet sich auch Kritik. Die Wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

 

Warum will Berlin die Reisenden entschädigen?

In einer Mitteilung der Bundesregierung heißt es dazu: „Das deutsche Reiserecht orientiert sich bei der Begrenzung der Kundengeldabsicherung an der Größe der bisher bekannten Insolvenzen von Reiseveranstaltern. Die Thomas-Cook-Pleite sprengt diesen Rahmen bei weitem.“ Hintergrund ist die Tatsache, dass die Entschädigung bei der Pleite eines Reiseveranstalters gesetzlich auf 110 Millionen Euro pro Jahr und pro Schadensfall begrenzt ist. Die Forderungen, die auf die inzwischen insolvente Thomas Cook zukommen, werden sich aber nach Schätzungen von Experten auf 300 bis 500 Millionen Euro belaufen, im November hatte die Zurich-Versicherung bereits von Ansprüchen über 250 Millionen Euro gesprochen.

Wieso ist die Entschädigungssumme gedeckelt?

Die Europäische Union hatte 2015 die Vorgaben für eine Entschädigung nach dem Sicherungsschein zwar verschärft und eine neue Richtlinie zu Pauschalreisen beschlossen. In Deutschland wurde diese 2018 umgesetzt, allerdings wurde die Haftungsobergrenze hierzulande gesetzlich auf 110 Millionen Euro begrenzt. Dementsprechend hatte Thomas Cook in Deutschland Kundengelder nur bis zu diesem Betrag abgesichert. Experten der Branche fordern schon länger eine Erhöhung der Summe, andere verweisen darauf, dass die Versicherungsprämie dadurch steigen könnte und Reisen damit verteuert werden könnten.

Welche Begründung gibt die Bundesregierung?

Es sei den Kunden nicht zumutbar, sich im Alleingang an die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen zu machen, um an ihr Geld zu kommen – denn: „Tausende von Klageverfahren – gegebenenfalls sogar gegen verschiedene Beteiligte – müssten geführt werden. Langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten – bei ungewissem Ausgang – wären die Folge“, erklärt der Bund. Mit der Übernahme der Kosten soll eine Prozesslawine verhindert und der „Vertrauensschutz“ gewahrt werden. „Die Kunden von Thomas Cook haben auf den Sicherungsschutz vertraut, der ihnen laut Paragraf 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusteht“, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Was müssen Kunden jetzt tun?

In der Mitteilung der Bundesregierung heißt es: „Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren.“ Die Bundesregierung werde sie Anfang 2020 über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren. Über das genaue Vorgehen werde noch mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung gesprochen, sagte Justizministerin Lambrecht. Wer dennoch Beratungsbedarf verspürt, den verweist das Bundesjustizministerium an Verbraucherschutzverbände.

Gibt es Kritik am Einspringen des Bundes?

Die Opposition ist mit den Ausgaben, die auf den Bund zukommen, unzufrieden: „Dass nun der Steuerzahler einspringen soll, ist ein Schuldeingeständnis der Großen Koalition. Sie hat die EU-Gesetzgebung offenbar mangelhaft umgesetzt“, sagte Michael Theurer, der stellvertretende Fraktionschef der FDP. „Es kann nicht angehen, dass Risiken verstaatlicht und Gewinne privatisiert werden.“ Auch in den sozialen Medien gab es Kritik am Eingreifen des Bundes. Andere Geschädigte, etwa durch insolvente Bauträger, würden nicht auf Staatskosten entschädigt, heißt es da zum Beispiel. Im Südwestrundfunk bemängelten Hörer, dass Bürger entschädigt würden, die sich einen Urlaub leisten könnten, während andere Menschen dafür kein Geld übrig hätten.

Was sagen die Verbraucherschützer?

Klaus Müller, der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, begrüßte die Entscheidung hingegen: Wichtig seien nun unbürokratische Auszahlungen und eine bessere zukünftige Absicherung von Pauschalreisen, forderte er. Der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), Norbert Fiebig, hatte am Dienstag auf der Jahrestagung des Verbandes vor politischen Schnellschüssen gewarnt. Die Pauschalreise habe sich viele Jahre bewährt und ihre Leistungsversprechen zum Beispiel bei Rückholaktionen im Falle von Naturkatastrophen oder Terroranschlägen in Urlaubsgebieten eingehalten. Im Falle von Thomas Cook aber habe der Schutz der Kundengelder nicht funktioniert, das sei nicht vertretbar und bessere Lösungen seien unstrittig nötig. Im Kern gehe es um höhere Haftungssummen für sechs große Veranstalter, sagte Fiebig.

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