Stuttgart - Es ist der schwerste Moment für Tierhalter: der Abschied von ihrem langjährigen Begleiter. Wann aber ist der richtige Moment, sein Haustier einschläfern zu lassen? Wie bereitet man sich auf den Moment vor? Welche Rolle spielt der Tierarzt? Und was bedeutet diese hochemotionale Situation auch für den Arzt selber?
Wir haben dazu mit dem renommierten Tierarzt und Präsidenten der Landestierärztekammer, Thomas Steidl, gesprochen.
Herr Steidl, wann ist aus Arztsicht der richtige Zeitpunkt, sein Haustier einschläfern zu lassen?
Das ist sehr heikel und sehr individuell. Grundsätzlich natürlich immer dann, wenn sich „Leiden und Schmerzen“ nicht mehr behandeln lassen. Aber: die Entscheidung trifft der Tierhalter, nicht der Tierarzt, der den Halter optimalerweise in dem Prozess lenkt. Das bedeutet aber auch, dass ich als Tierarzt die emotionale Kompetenz besitzen muss zu erkennen, ob der Tierhalter bereit ist. Aus diesem Grunde sollte, wenn immer möglich, das Einschläfern „Chefsache“ sein oder zumindest derjenige einschläfern, der Tier und Halter am längsten begleitet hat.
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Woran kann ich als Halter erkennen, dass es zum Beispiel für meinen Hund jetzt besser ist?
Es gibt zwei wichtige Kriterien. Erstens: Das Tier verweigert über mehrere Tage die Nahrungsaufnahme. Zweitens: Das Tier – besonders Hunde, aber auch Katzen – sondert sich emotional von seinem „Rudel“ ab. Insbesondere Katzen zeigen dem langjährigen Halter, dass sie „nicht mehr wollen“.
Was passiert nach dem Einschläfern?
Wenn ich einen Termin zum Einschläfern meines Hundes habe: Was raten Sie den Besitzern, wie man sich und das Tier auf den Tag vorbereitet?
Wichtig ist für mich als Tierarzt, dass ich den Besitzer von der Richtigkeit seiner Entscheidung überzeuge. Damit der Besitzer auch nach der Euthanasie zu seiner Entscheidung steht, ist es ganz wichtig, dem Besitzer klarzumachen, dass es seine eigene Entscheidung ist und nicht etwas, zu dem ich ihn überredet habe. In der Regel handelt es sich ja um eine Entscheidung, die sich über einen gewissen Zeitraum entwickelt. Wichtig ist es auch, Fragen wie zum Beispiel den Verbleib des Tieres nach dem Einschläfern im Vorfeld abzuklären, solange noch Kopf-Entscheidungen getroffen werden können.
Das sind ja sehr emotionale Momente: Wie gehen Sie mit den Menschen als Arzt danach um?
Ich bin der Überzeugung, dass es nicht unprofessionell ist, beim Einschläfern auch als Tierarzt Emotion zu zeigen und den Besitzer ruhig einmal in den Arm zu nehmen. Bei Tieren, die man als Tierarzt ein ganzes Leben begleitet hat, fällt dies nicht schwer, sondern kommt ganz von alleine.
Diese Aufgabe hat der Tierarzt
Der Tod des geliebten Haustieres ist oft ein tiefer Einschnitt: Was raten Sie zur Trauerbewältigung?
Die Trauer als wichtigen Abschluss des Tierlebens zu akzeptieren. Ich habe es immer wieder bei Kindern, auch den eigenen, erlebt, die anders trauern als Erwachsene: Kinder trauern sehr heftig und intensiv, aber schließen den Trauerprozess schneller ab als Erwachsene.
Viele Tierfreunde fragen sich danach, ob es wirklich richtig war. Was sagen Sie als Arzt denen, die sich vielleicht Vorwürfe machen oder fragen, ob das richtig war?
Es ist extrem wichtig, dass der Tierarzt beim Tierbesitzer verankert, dass dies seine ureigene Entscheidung war, um Selbstvorwürfe zu vermeiden. Nur selber getroffene Entscheidungen sind auch belastbar. Ich sage immer nach dem Einschläfern: „Die Entscheidung, die Sie getroffen haben, war die richtige, da sie im Sinne Ihres Tieres war.“ Es ist aus der Neurolinguistik her bekannt, dass diese Verankerung durch eine Berührung, zum Beispiel am Unterarm des Tierhalters, verstärkt wird.
Kann ein Arzt das Einschläfern eigentlich ablehnen oder auch erzwingen?
Ablehnen, ja, es ist ja die Verantwortung des Tierarztes. Ich habe das hin und wieder gemacht, wenn ich der Meinung war, dass kein, wie es heißt, „vernünftiger Grund“ vorlag. Erzwingen, nein. Bei Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kann das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden, das dann gegebenenfalls die Euthanasie verfügen kann.
Darf ich mein Haustier im Garten bestatten?
Bestatten
Nach dem Tod des Haustieres fragen sich viele, was mit dem Körper nun geschieht. Grundsätzlich ist es erlaubt, das Tier zum Beispiel im eigenen Garten zu bestatten – dabei gilt: Es muss unter einer mindestens 50 Zentimeter tiefen Erdschicht begraben sein. Und: In Wasserschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen ist es nicht erlaubt. Das Tier im Wald zu beerdigen ist ebenfalls nicht erlaubt.
Beseitigung
Es gibt auch die Möglichkeit, das Tier auf einem Tierfriedhof zu bestatten, in Stuttgart gibt es etwa am Fasanenhof eine entsprechende Einrichtung. Die meisten verstorbenen Haustiere werden über den Tierarzt der kommunalen Tierbeseitigungsanstalt zugeführt oder dort persönlich abgegeben.
Zahlen
In Deutschland leben ungefähr 34 Millionen Haustiere, darunter 15 Millionen Katzen und etwa zehn Millionen Hunde.