Tiny House in Steinenbronn Der lange Weg zum winzigen Haus

Mit insgesamt gut 48 Quadratmetern ist dieses Tiny House eines der größeren seiner Art. Manche messen auch nur 20 Quadratmeter. Foto: Wohnbau Merkt GmbH

Es hat gedauert, bis das erste Tiny House in Steinenbronn genehmigt worden ist. Einen offenen Punkt gibt es es allerdings: Es muss sich noch ein Interessent für das Zwergenhaus, das alles hat, finden.

Steinenbronn - Das Haus, das an der Tübinger Straße in Steinenbronn gebaut werden soll, hat alles, was man sich wünschen kann: zwei Stockwerke, eine Terrasse, einen Balkon, ein Bad, eine Küche, ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. Aber es ist anders als andere: Es ist verdammt klein. Winzig, wenn man den englischen Begriff Tiny House wörtlich nimmt. In Steinenbronn wird dieses Tiny House das Erste seiner Art werden. Und: Es sucht derzeit noch einen Besitzer.

 

Bauträger und Besitzer des Grundstücks

Lange hat Lothar Merkt auf die Baugenehmigung für das Tiny House gewartet. So lange, dass derjenige, der die Planung in Auftrag gegeben hatte, in der Zwischenzeit abgesprungen sei. Als Bauträger und Besitzer des Grundstücks sitzt Lothar Merkt nun auf den fertigen Bauplänen. Die wird er deshalb mitsamt dem Grundstück verkaufen.

Das Erdgeschoss besteht hauptsächlich aus einem Wohn- und Essbereich. Der ist gut 15 Quadratmeter groß. Hinzu kommt eine knapp fünf Quadratmeter große Küche, die zum Wohnzimmer hin offen ist. Außerdem gibt es ein kleines Badezimmer mit Toilette und eine schmale Terrasse. Eine Treppe führt nach oben in ein etwa zehn Quadratmeter großes Schlafzimmer plus Ankleide. Mit knapp vier Quadratmetern ist im ersten Stock noch ein etwas größeres Bad als unten geplant. Außerdem gibt es einen Balkon, der 1,5 Quadratmeter groß ist. „Es ist zwar klein, aber dennoch ein komplettes Haus“, sagt Lothar Merkt. Mit insgesamt gut 48 Quadratmetern ist das Tiny House eines der größeren seiner Art. Die winzigen Häuser sind bis zu 50 Quadratmeter groß, manche messen auch nur 20 Quadratmeter.

In den USA gelten andere Regeln

Rechtlich werden Tiny Houses wie andere Häuser behandelt – auch sie unterliegen der Baugesetzgebung. Anders als in Amerika, wo die alternative Wohnform herkommt. Dort darf man die kleinen Häuser überall aufstellen. Sie sind in der Regel so gestaltet, dass sie mit einem Anhänger transportiert werden können. In den USA gibt es diese Art des Wohnens schon seit mehreren Jahren. Hierzulande breitet sich der Trend erst aus. Bis ein Plätzchen für das Tiny House gefunden ist, ist deutlich mehr Papierkram nötig. Bei der Baugenehmigung und beim Erschließen des Grundstücks gelten unter anderem im Hinblick auf Wasser, Abwasser und Rettungswege die gleichen Regeln wie bei einem gewöhnlichen Wohnhaus.

In Leinfelden-Echterdingen ist die SPD-Fraktion im Gemeinderat deshalb nicht weit gekommen mit ihrer Idee, Plätze für Tiny Houses mit Pachtverträgen anzubieten. Die Fraktion sieht darin eine Möglichkeit, weiteren Wohnraum zu schaffen. In der Stadt gibt es aber offenbar keine Grundstücke, auf denen das Baurecht die Aufstellung eines solchen Hauses zulassen würde und die für viele Jahre verpachtet werden könnten. Steinenbronn darf sich also doppelt freuen, dass in der Gemeinde ein Plätzchen für ein Tiny House gefunden wurde. „Ich finde diese neue Art des Bauens gut“, sagte die Gemeinderätin Gitta Obst, als das Gremium sein Okay für das Bauvorhaben gegeben hat. Die winzigen Häuser würden zudem hübsch aussehen. „Damit kann man einen Akzent setzen und ein Unikat in unsere Bebauung platzieren“, sagt sie. Nun braucht er nur noch einen Interessenten.

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