Tipps für Eltern und Großeltern Geld anlegen für den Nachwuchs

Egal wofür man spart – man sollte so früh wie möglich damit anfangen. Foto: FAMILY STOCK - stock.adobe.com

Für die Kinder ein kleines Vermögen ansparen, um ihnen den Start ins Leben zu erleichtern: Dieses Ziel verfolgen viele Eltern und Großeltern. Doch es ist gar nicht so leicht, eine passende Anlageform zu finden. Worauf man achten sollte.

Der Führerschein und das erste Auto. Ein Auslandsjahr nach dem Abitur. Vielleicht sogar schon die Anzahlung für das spätere Eigenheim: Viele Eltern und Großeltern wollen ihrem Nachwuchs ein finanzielles Polster verschaffen, um ihm den Start ins eigene Leben zu erleichtern – und denken schon kurz nach der Geburt darüber nach, wie man sinnvoll Geld für sein Kind anlegen kann.

 

Dieser Gedanke ist auch gar nicht falsch, meint Stefan Adam, unabhängiger Honorarberater aus Wennigsen und Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Egal wofür man spart – man sollte so früh wie möglich damit anfangen.“ Doch in der gerade von Krisen und Kriegen geprägten Zeit weiß niemand so recht, wohin die Reise geht – und die Verunsicherung bei Eltern und Großeltern ist groß.

Nicht alles, was gut klingt, erfüllt auch seinen Zweck

Zugleich gibt es ein schier endlos großes Angebot an Produkten. Denn ob Ausbildungsversicherung, Kinder-Sparplan oder Kinderdepot: Banken und Versicherungen sind erfinderisch, wenn es darum geht, an das Geld wohlmeinender Eltern und Großeltern zu kommen. Doch nicht alles, was gut klingt, erfüllt auch seinen Zweck. So ist etwa eine Ausbildungsversicherung nichts anderes als eine – relativ schlecht verzinste – Kapitallebensversicherung, aus der der angesparte Betrag meist mit Vollendung des 18. Lebensjahres freigegeben wird.

Finanzexperte Adam rät von derartigen Produkten ab: „Da überzeugt das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht.“ Er schlägt stattdessen vor, in Aktien zu investieren. Denn beim Investieren für den Nachwuchs spiele einem der Faktor Zeit in die Karten, denn die Kinder würden das Geld in der Regel erst mit 18 Jahren erhalten – und über einen langen Zeitraum betrachtet sind Aktien ziemlich attraktiv: Eine Auswertung des Deutschen Aktieninstituts zeigt, dass nach einer Anlagedauer von 15 Jahren Anleger immer im Plus waren, wenn sie etwa in den Deutschen Aktienindex (Dax) investiert haben. Börsencrashs kann man bei einem so langen Anlagehorizont einfach aussitzen. Eine geeignete Anlageform, um in Aktien zu investieren, ohne sich selbst groß mit der Börse beschäftigen zu müssen, sind etwa Fondssparpläne.

Das Zinsniveau liegt seit Langem wieder oberhalb der Inflationsrate

Auch der Klassiker – das Festgeldkonto – ist nach Jahren der Zinsflaute wieder attraktiver geworden: 3,5 bis 4,0 Prozent Zinsen kann man aktuell bei diversen Banken einstreichen, wenn man sein Geld für ein bis zwei Jahre fest anlegt. Damit liegt das Zinsniveau seit Langem wieder oberhalb der Inflationsrate (2,2 Prozent im März laut Statistischem Bundesamt). Auch auf Tagesgeldkonten kann man – zumindest bei Neuverträgen – Zinsen auf ähnlichem Niveau bekommen. Wer also noch überlegt, welche längerfristige Anlageform es für den Nachwuchs sein soll, hat damit eine durchaus attraktive Möglichkeit, das Geld für einen gewissen Zeitraum zu parken.

Die klassischste Form des Sparens – das gute, alte Sparbuch – hat hingegen weitgehend ausgedient: Bei Zinsen zwischen 0,1 und 0,4 Prozent, die Banken für diese Anlageform noch gewähren, verlieren die Ersparnisse aufgrund der Inflation fortwährend an Kaufkraft.

Auch Bausparverträge sind aufgrund der geringen Guthabenzinsen und der laufenden Kosten eher weniger geeignet für Kinder und Jugendliche. Ab einem Alter von 16 Jahren kann man aber darüber nachdenken, weil dann Anspruch auf die staatliche Wohnungsbauprämie besteht und unter 25-Jährige nicht dazu verpflichtet sind, das Geld wohnwirtschaftlich zu verwenden.

Erträge bis 1000 Euro jährlich müssen nicht versteuert werden

Egal für welche Anlageform man sich entscheidet – bevor es mit dem Sparen losgeht, müssen Eltern sich Gedanken darüber machen, ob das Konto beziehungsweise Depot direkt dem Kind gehören soll oder ob es auf den eigenen Namen eingerichtet wird. Die Folgen dieser Entscheidung sind nicht zu unterschätzen: „Ist der Nachwuchs der Kontobesitzer, dann gehört auch das Ersparte dem Kind“, betont Dirk Stein vom Bundesverband deutscher Banken (BdB). „Eltern sind bis zum 18. Geburtstag lediglich verfügungsberechtigt. Sie dürfen das Geld nur für das Kind ausgeben.“ Abhebungen, die dazu dienen, eigene finanzielle Engpässe der Eltern zu überwinden, sind somit tabu. Vorteil: Die Kinder haben ihren eigenen Sparerpauschbetrag. Erträge bis 1000 Euro jährlich müssen somit nicht versteuert werden.

Nachteil ist, dass die Eltern ab dem 18. Geburtstag dann überhaupt keine Kontrolle mehr über das Geld haben. Wer also befürchtet, dass Sohn oder Tochter das Geld verjubeln, sollte es lieber auf den eigenen Namen anlegen. Das hilft auch bei einem eventuellen Bafög-Antrag: Damit Studierende Anspruch auf die Förderung haben, dürfen sie nämlich kaum eigenes Vermögen besitzen.

Auch Großeltern haben die Wahl, auf wessen Namen das Konto oder Depot laufen soll. Möchten sie allerdings für das Enkelkind ein Konto eröffnen, bedeutet das viel Papierkram, sagt BdB-Experte Stein. Denn die Eltern müssen dem zustimmen, bei der Eröffnung sogar anwesend sein oder eine Vollmacht ausstellen. Er plädiert deshalb dafür, es lieber einfach zu halten: „Am besten eröffnen die Eltern ein Konto oder Depot für das Kind. Darauf kann dann jeder Verwandte Geld einzahlen.“

Mit 18 kann das Kind mit dem Geld machen, was es will

Sofern das Konto oder Depot dem Kind gehört, kann es mit 18 mit dem Geld machen, was es möchte. Lief das Konto bislang dagegen auf die Eltern oder Großeltern, müssen sie es dem Nachwuchs per Schenkung übertragen. Steckt das Ersparte in einem ETF- oder Fondssparplan, müssen sich Eltern außerdem überlegen, was damit passieren soll. Am einfachsten ist es, wenn der Nachwuchs ab dann selbst das Ruder übernimmt und weiterspart. Dann bilden die bisher gekauften Anteile das Fundament des künftigen Vermögens.

Soll dagegen zum 18. Geburtstag ein gewisser Geldbetrag verfügbar sein, müssen sie schon früher aktiv werden. „Dann sollten Eltern etwa fünf Jahre vorher anfangen umzuschichten und das Geld sicher anzulegen“, rät Finanzexperte Adam. „Am besten verkauft man einfach pro Jahr ein Fünftel der Anteile und schiebt das Geld auf ein Tagesgeldkonto. Dann ist es verfügbar, wenn der Nachwuchs es braucht.“

Info

Freistellungsauftrag
Gewinne aus Kapitalvermögen müssen erst versteuert werden, wenn sie den Sparerpauschbetrag in Höhe von derzeit 1000 Euro pro Jahr überschreiten – und diesen Freibetrag kann man auch für sein Kind nutzen. Liegt dem Kreditinstitut kein Freistellungsauftrag vor, führt es die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt ab. Eltern sollten der Bank daher unbedingt einen Freistellungsauftrag für das Kind übermitteln, damit mögliche Gewinne nicht über eine Steuererklärung zurückgeholt werden müssen. Für den Freistellungsauftrag benötigen Eltern die Steueridentifikationsnummer des Kindes, die kurz nach der Geburt zugeteilt wird. Die Nummer kann man auch über das Bundeszentralamt für Steuern erfragen.

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