Tipps für die Steuererklärung Steuern sparen – mit Versicherung und Vorsorge

Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, hat dazu ab 2019 bis Ende Juli Zeit dafür. Foto: dpa

Viele Versicherungsbeiträge sowie Kosten für die Altersvorsorge lassen sich steuerlich geltend machen. Doch nicht alles, was Absicherung ist, kann von der Steuer abgesetzt werden. Die wichtigsten Tipps dazu.

Stuttgart - Es ist eine schöne Stange Geld, die Arbeitnehmer und Selbstständige jährlich durch die Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Den einen oder anderen Kniff zu kennen, wie sich die Steuerlast mindern lässt, kann sich daher bezahlt machen: Wenn man es richtig macht, ist mitunter eine vierstellige Summe an Steuererstattung drin. Besonders lukrativ sind in dieser Hinsicht Beiträge zu bestimmten Versicherungen sowie zur Altersvorsorge, denn diese können oftmals vollständig geltend gemacht werden.

 

Wo oder wie lässt sich sparen?

Es ist eine schöne Stange Geld, die Arbeitnehmer und Selbstständige jährlich durch die Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Den einen oder anderen Kniff zu kennen, wie sich die Steuerlast mindern lässt, kann sich daher bezahlt machen: Wenn man es richtig macht, ist mitunter eine vierstellige Summe an Steuererstattung drin. Besonders lukrativ sind in dieser Hinsicht Beiträge zu bestimmten Versicherungen sowie zur Altersvorsorge, denn diese können oftmals vollständig geltend gemacht werden.

Welche Versicherungsbeiträge lassen sich steuerlich geltend machen?

Alles, was unter den Begriff der Vorsorge fällt, lässt sich grundsätzlich in der Steuererklärung geltend machen. Dazu zählt neben der Berufsunfähigkeitsversicherung der gesamte Haftpflichtbereich: Kosten für die private Haftpflichtversicherung können genauso geltend gemacht werden wie etwa die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Hundehalter- sowie die Kfz-Haftpflicht. Solche Beiträge fasst das Finanzamt unter dem Begriff der Sonderausgaben zusammen, die das zu versteuernde Einkommen mindern – und damit letztlich dafür sorgen, dass die Steuerlast geringer ausfällt. Aufpassen muss man allerdings bei der Kfz-Versicherung, wenn man neben der Haftpflichtversicherung auch noch über eine Kaskoversicherung verfügt: Der Beitrag für letztere lässt sich nämlich nicht von der Steuer absetzen – nur der Haftpflichtanteil kann geltend gemacht werden. Da sich beide Versicherungsbausteine meist auf derselben Jahresrechnung befinden, muss man diese in der Regel auseinanderrechnen.

Sind Beiträge für Rechtsschutzversicherungen ebenfalls abzugsfähig?

Ob Verkehrs-, Miet- oder Privatrechtsschutz: Die Beiträge für die meisten Rechtsschutzpolicen lassen sich laut Angaben der Bundessteuerberaterkammer als Sachversicherungen nicht von der Steuer absetzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, nämlich all jene Rechtsschutzversicherungen, die in direktem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit stehen – etwa um sich gegen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber juristisch zur Wehr zu setzen. Diese sind dann als Werbungskosten steuerlich absetzbar – ähnlich wie beispielsweise beruflich veranlasste Fahrtkosten, Kosten für Berufskleidung oder auch Bewerbungskosten. Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis eines Verbrauchers stehen, werden in Höhe von 1000 Euro pro Jahr als pauschaler Betrag von der Steuer abgezogen. Deshalb ist die Angabe der Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung vor allem dann sinnvoll, wenn die Werbungskosten bereits höher als 1000 Euro im Jahr sind. Selbstständige haben außerdem die Möglichkeit, die Kosten für ihren gewerblichen oder freiberuflichen Rechtsschutz als Betriebsausgabe steuermindernd anzugeben.

Was muss man bei Risikolebensversicherungen bedenken?

Die Risikolebensversicherung spielt eine besondere Rolle in Steuerfragen: Einerseits können die Beiträge auch hier als Sonderausgaben geltend gemacht werden und damit die Steuerschuld senken. Daneben muss man allerdings beim Abschluss genau darauf achten, wer im Todesfall die Leistung erhält – und wie viel der Begünstigte in diesem Fall wiederum an Steuern darauf zahlen muss. Denn auf den Ertragsanteil der Auszahlung fällt Erbschaftssteuer an. „Für Ehepartner sowie Kinder gibt es zwar Freibeträge in Höhe von 500 000 beziehungsweise 400 000 Euro“, sagt Michael Martin von der Nürnberger Versicherung. „Doch wenn unverheiratete Partner die Begünstigten sind, reduziert sich der Freibetrag je nach Steuerklasse auf 20 000 Euro.“ Der Experte verrät jedoch einen Trick, um diese Zahlung an den Fiskus zu umgehen: Ist der Begünstigte zugleich der Versicherungsnehmer, also Vertragspartner der Versicherung, muss er keine Steuern zahlen. Statt des eigenen Lebens versichert man das des Partners – und trägt diesen als versicherte Person ein.

Kann man auch die Krankenversicherung absetzen?

Mit der Einkommenssteuererklärung können Beiträge zur privaten Krankenversicherung geltend gemacht werden – und zwar für diejenigen Leistungen, die der Grundversorgung durch die gesetzlichen Kassen entsprechen. Bei einem Tarif, dessen Leistungen darüber hinausgehen – zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer – sind die Beiträge hierfür nicht abzugsfähig. Dies gilt auch für die Beiträge zur Finanzierung eines Krankengeldes. Auch für gesetzlich Versicherte ist die Krankenversicherung in großem Umfang steuerlich absetzbar: Seit Anfang 2010 können die Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden. Nur die Beiträge zur Finanzierung des Krankengeldes sind meist nicht abzugsfähig. In der Praxis bedeutet dies, dass für die meisten gesetzlich Versicherten eine Kürzung des abzugsfähigen Beitrags von vier Prozent gilt.

Was ist mit der privaten Altersvorsorge?

Als Altersvorsorgeaufwendungen können laut Angaben von Nürnberger-Experte Martin gesetzliche und private Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente berücksichtigt werden. Der Beitrag kann allerdings derzeit noch nicht vollständig geltend gemacht werden: Für 2019 können 88 Prozent des Jahresbeitrags abgesetzt werden, bis zum Jahr 2025 steigert sich der Anteil dann auf 100 Prozent. Für 2019 gilt zudem die Höchstgrenze von maximal 24 305 Euro. „Verheiratete können das Doppelte absetzen“, so Martin. Eine besondere Rolle spielen Riester-Verträge: Hier können jährlich Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2100 Euro inklusive der staatlichen Zulage geltend gemacht werden.

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