Erst gut zwölf Prozent der Arztpraxen im Land sind an das Netzwerk der elektronischen Gesundheitskarte angeschlossen. Die Zeit drängt. Wer als Arzt nicht mitmacht, riskiert ab 1. Januar eine Geldstrafe.

Stuttgart - Einsatzbereit ist die telematische Infrastruktur, mit deren Hilfe in Zukunft die Gesundheitsdaten von 72 Millionen gesetzlich Krankenversicherten vernetzt werden sollen. Noch aber sind viel zu wenige Ärzte an Bord. Ende Juni verfügten lediglich 1800 der insgesamt 14 300 Praxen von Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten im Südwesten über einen Zugang zum Netzwerk der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Das sagte Kai Sonntag, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), unserer Zeitung.

 

Den Ärzten bleiben noch viereinhalb Monate, um sich anzuschließen. Praxen, die zum 1. Januar 2019 nicht am Netz sind, drohen Honorarkürzungen von pauschal einem Prozent. Der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte die Sanktion in das 2016 in Kraft getretene E-Health-Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) hineinschreiben lassen, um die Einführung des Datenaustauschs mittels eGK zu beschleunigen. Es ist nicht auszuschließen, dass sein Amtsnachfolger Jens Spahn (CDU) die Frist verlängert.

Ärzte verweisen auf technische Probleme

Für einen solchen Aufschub setzen sich Ärztevertreter seit Monaten ein. Sie verweisen beispielsweise darauf, dass lange Zeit nur ein sogenannter Konnektor am Markt verfügbar war. Dieses Verbindungs- und Verschlüsselungsgerät brauchen Ärzte, um die Telematik-Infrastruktur (TI) der Gesundheitskarte nutzen zu können. Inzwischen ist allerdings ein zweites Gerät eines anderen Herstellers zugelassen, es gibt also Auswahl. Neben dem Konnektor benötigen Praxen ein Terminal, um die eGK des Patienten einzulesen, und einen Praxisausweis in Kartenform. Online kann das System nur gehen, wenn beide Karten im Terminal stecken.

Die Mediziner verweisen zudem auf technische Probleme von Praxen, die bereits am Netz sind. Laut einer Umfrage des Ärzteverbands Medi hatten 25 Prozent der Verbandsmitglieder im Land schon bei der Installation des Konnektors Probleme. 33 Prozent klagten nach Inbetriebnahme über wiederholte Systemabstürze. Ferner sei die Anbieterhotline schlecht erreichbar gewesen und Techniker hätten sich mit dem Gerät kaum ausgekannt, so Medi.

„Wir empfehlen unseren Mitgliedern abzuwarten, bis die größten Probleme dieser instabilen Technik gelöst sind“, sagte Medi-Vorstandschef Werner Baumgärtner unserer Zeitung. Zu kämpfen hätten die Praxen auch damit, dass noch viele alte Gesundheitskarten (eGK1) in Umlauf seien, die von den meisten neuen Lesegeräten nicht akzeptiert würden. Es sei „eigentlich ein Skandal“, dass manche Krankenkassen noch nicht auf die eGK2 umgestellt hätten. Ob es zu dem Honorarabzug ab dem 1. Januar kommt, ist laut Baumgärtner offen. „Kommt er, werden wir dagegen klagen“ kündigte er an.

Tübingerin will das System boykottieren

Manche Mediziner sind bereits fest entschlossen, den Datenaustausch zu verweigern. Zu ihnen gehört Susanne Blessing, Allgemeinmedizinerin aus Tübingen. „Das System ist nicht praktikabel und unsicher. Alles, was über das Internet geht, ist in meinen Augen nicht kontrollierbar“, sagt die Landeschefin der Verbands Freie Ärzteschaft. Sie befürchtet, dass sensible Patientendaten in falsche Hände geraten könnten. „Ich würde die Honorarkürzung in Kauf nehmen“, so Blessing.

Die Politik indes ist schon einen Schritt weiter. Gesundheitsminister Spahn macht kein Geheimnis daraus, dass er die technische Infrastruktur der eGK für nicht mehr zeitgemäß hält. Er sieht das Smartphone als Schlüsselgerät für die Patientenakte der Zukunft. Demnächst will er über die Zukunft des eGK-Projekts entscheiden.

Ob auf der elektronischen Gesundheitskarte oder anderswo: Für Patienten ist die Speicherung von Notfallinfos, Laborwerten, Diagnosen, Therapien und verordneten Medikamenten bis auf weiteres Zukunftsmusik. Vorgesehen ist in Arztpraxen zunächst nur der Austausch von Versichertenstammdaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht sowie Angaben zur Krankenversicherung und Versichertenstatus).