Noch ist unklar, ob die TSG Balingen gegen ihr juristisches Aus im WFV-Pokal Einspruch einlegt. Ein aus der Hängepartie folgendes Kuriosum wurde nun aber abgewendet.

Sport: Dirk Preiß (dip)

Noch ist nicht schlussendlich entschieden, ob der Fall in die Verlängerung geht. Die Verantwortlichen der TSG Balingen prüfen weiterhin, ob sie Einspruch gegen das Urteil des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) einlegen werden. Zur Erinnerung: Der Fußball-Regionalligist hatte sein Erstrundenspiel im WFV-Pokal bei den Sportfreunden Gechingen eigentlich mit 11:0 gewonnen gehabt, in Henry Seeger aber einen Spieler eingewechselt, der nicht auf der Spielberechtigungsliste gestanden hatte.

 

Daraufhin kassierte das Sportgericht des Verbandes das Urteil wieder ein – und es drohte plötzlich ein ganz kurioser Fall.

Bis Samstagabend haben die Balinger Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Das Zweitrundenspiel der Sportfreunde Gechingen gegen den TV Darmsheim war aber auf Samstagnachmittag terminiert gewesen. Hätten die Balinger danach mit einem Einspruch Erfolg gehabt, wären sie abhängig gewesen vom Abschneiden der Gechinger. Bei einem Sieg der Sportfreunde hätten sie in der dritten Runde an ihrer Stelle antreten dürfen, bei einer Gechinger Niederlage wären die Balinger raus gewesen.

Zumindest ein solcher kurioser Fall ist nun ausgeschlossen. Zwar bleibt die Einspruchsfrist bis Samstagabend bestehen, doch die Zweitrundenpartie der Sportfreunde Gechingen gegen den TV Darmsheim ist nun verlegt worden. Das Spiel wird nun erst am 3. August (18 Uhr) angepfiffen – und es bleibt Zeit, die sportrechtlichen Fragen vorab zu klären.

Im vergangenen Jahr hat die TSG Balingen den WFV-Pokal gewonnen und qualifizierte sich damit für den DFB-Pokal. Dort steht am 12. August in der ersten Runde das Duell mit dem VfB Stuttgart an.