Woher wisse man eigentlich, dass die Zulagen für Professoren der Beamtenhochschule rechtswidrig waren, fragte Ludwigsburgs Landrat Rainer Haas im U-Ausschuss. Eine CDU-Frau klärte den Juristen auf.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Mit seiner rechtlichen Bewertung der Zulagenaffäre hat der Ludwigsburger Landrat Rainer Haas im Untersuchungsausschuss des Landtags zur Beamtenhochschule parteiübergreifend Verwunderung ausgelöst. Als langjähriges Mitglied des Hochschulrates sagte Haas vor dem Gremium, für ihn stehe keineswegs fest, dass die umstrittenen Zulagen für 13 Professorinnen und Professoren rechtswidrig seien. Er habe sich „immer gewundert“, woher man das wissen wolle; seines Wissens gebe es dazu keine Entscheidung eines Gerichts; die Rechtslage sei für ihn mithin „nicht geklärt“.

 

Zugleich zeigte Haas Verständnis dafür, dass die langjährigen Professoren einen Ausgleich für Einbußen haben wollten, die sie durch den Wechsel der Besoldungsklasse erlitten. Dazu waren ihnen Berufungszulagen gewährt worden, obwohl keiner von ihnen neu an die Hochschule berufen worden war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Rektor und seinem Kanzler daher Untreue vor und den Professoren Beihilfe dazu. Nach der Zulassung der Anklage gegen die Hochschulchefs muss nun das Oberlandesgericht entscheiden, ob es zu einem Prozess auch gegen die Empfänger der bis heute gezahlten Gelder kommt.

CDU-Obfrau erklärt die Rechtslage

Die CDU-Obfrau Marion Gentges klärte den Landrat über die Rechtslage auf. Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei ergeben, dass die Zulagen rechtswidrig seien; darüber herrsche im U-Ausschuss Einigkeit. Die Möglichkeit für die Professoren, reguläre Wechslerzulagen zu erhalten, sei damals längst abgelaufen gewesen. Haas erwiderte, er habe sich nie näher mit der rechtlichen Grundlage der Zulagen befasst. Der promovierte Jurist betonte zudem, er sei nie als Strafrechtler tätig gewesen.

Gleichwohl hatte er einen strafrechtlichen Verdacht gegen die frühere Rektorin Claudia Stöckle und den früheren Hochschulratschef Jochen Kübler aufgeworfen. Die gegenseitige Gewährung von Leistungen zwischen diesen, über die ihn die frühere Kanzlerin informiert habe, sei ihm problematisch erschienen, sagte er im Ausschuss. Nach der Beratung mit Beamten im Landratsamt habe er dies im Hochschulrat angesprochen. Dies führte zu Strafanzeigen und Ermittlungen gegen Stöckle, die die Staatsanwaltschaft jedoch mangels Tatverdachts einstellte. Die Kanzlerin, die den Landrat alarmiert hatte, hat die Hochschule inzwischen verlassen. Wegen des Umgangs mit internen Informationen lief ein Disziplinarverfahren gegen sie, das mit einer nicht unerheblichen Geldbuße rechtskräftig abgeschlossen worden sein soll; offizielle Angaben dazu gibt es nicht.

Konträre Ansichten zur Ex-Rektorin

Für Haas ist die Ex-Rektorin die Ursache der Turbulenzen in Ludwigsburg. Bis zu deren Amtsantritt sei die Situation an der Hochschule „sehr gut“ gewesen. Dann habe Stöckle plötzlich alles als „schlecht und problematisch“ dargestellt und davon gesprochen, einen „Stall ausmisten“ zu müssen. Die Zulagenthematik sei längst abgeschlossen gewesen, als es zur Führungskrise um Stöckle gekommen sei.

Ganz anders stellte dies der frühere Hochschulratschef Kübler dar. Er schilderte Stöckle als engagierte, pflichtbewusste und geradlinige Rektorin. Ihr Start sei dadurch erschwert worden, dass sie „Altlasten aufarbeiten“ musste. Mit dem Infragestellen der Zulagen sei sie „nicht auf Gegenliebe gestoßen“, es habe sich eine „Front“ gegen sie gebildet, sagte Kübler. In der Folge habe sich die Stimmung zunehmend verschlechtert und sei dann eskaliert.

Erzürnt über haltlosen Verdacht

Kritisch äußerte sich der frühere Oberbürgermeister und CDU-Landtagsabgeordnete über Landrat Haas, der ein „herzhafter Gegner“ der Rektorin gewesen sei. Der von ihm thematisierte Korruptionsverdacht sei „an den Haaren herbeigezogen“ gewesen; dies habe die Staatsanwaltschaft bestätigt. Seither pflege er „kein inniges Verhältnis“ zu Haas. So etwas „macht man mit mir nicht“, sagte Kübler.