Im Jahr 1998 sollen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos einen Supermarkt in Chemnitz überfallen haben - ein wichtiges Detail im NSU-Prozess. Allein, die Akten zu dem Vorfall sind nirgens zu finden.

Im Jahr 1998 sollen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos einen Supermarkt in Chemnitz überfallen haben - ein wichtiges Detail im NSU-Prozess. Allein, die Akten zu dem Vorfall sind nirgens zu finden.

 

Görlitz - Die Staatsanwaltschaft Görlitz prüft, ob Ermittlungsakten zu einem den Neonazi-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zugeschriebenen Raubüberfall vernichtet worden sind. Beide Männer stehen im Verdacht, am 18. Dezember 1998 einen Supermarkt in Chemnitz überfallen und auf der Flucht geschossen zu haben. Die Akten zu dem Fall sollen in den Folgejahren vernichtet worden sein. Ein Rechtsanwalt erstattete Anzeige wegen möglicher Aktenvernichtung, wie die „Thüringer Allgemeine“ am Montag berichtete.

„Wir müssen prüfen, ob das der Fall ist und ob das strafrechtlich relevant ist“, sagte dazu der Görlitzer Behördenleiter Martin Uebele auf Nachfrage.

Böhnhardt und Mundlos hatten den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) gegründet, dem zehn Morde vorgeworfen werden. Vor dem Auffliegen ihrer Taten töteten sie sich selbst. Als ihre Komplizin steht Beate Zschäpe derzeit in München vor Gericht.

Kassiererin mit Waffe bedroht

Der Überfall auf einen Chemnitzer Supermarkt am 18. Dezember 1998 könnte der erste Raubüberfall von Mundlos und Böhnhardt gewesen sein. Nach dem damaligen Polizeibericht erbeuteten die unbekannten Täter mehrere tausend Mark. Die beiden Männer hatten die Kassiererin mit einer Waffe bedroht und ihr eine Tasche mit den Tageseinnahmen entrissen. Dabei schossen sie auch auf einen 16-Jährigen, der die Flüchtenden verfolgte. Allerdings trafen sie den Jugendlichen nicht.

Was genau die Ermittler damals herausfanden, sei zwar wegen der Aktenvernichtung nicht mehr nachvollziehbar, berichtete die „Thüringer Allgemeine“. Allerdings habe sich der Vorgang noch im Auskunftssystem der Polizeidirektion befunden, und zudem bewahre die Polizei drei am Tatort sichergestellte Patronenhülsen noch in ihrer Asservatenkammer auf. Sie sollen laut Gutachten des Bundeskriminalamts aus der gleichen Waffe abgefeuert worden sein wie zwei weitere Hülsen, die Ende 2011 im mutmaßlich letzten NSU-Quartier in Zwickau gefunden wurden.