Die Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim soll nicht das Aus für die lang gehegten Pläne sein, die Anwohner der stark befahrenen Ortsdurchfahrt durch den Bau einer Umgehungsstraße zu entlasten. Das hat der Affalterbacher Gemeinderat jetzt mit deutlicher Mehrheit beschlossen.
Im Juli hatte der VGH den entsprechenden Bebauungsplan für ungültig erklärt. Die Begründung: Das Land hätte die Genehmigung für den Straßenbau erteilen müssen. Denn anders als im Bebauungsplan angegeben, sei die Ortsumgehung keine Gemeindestraße, sondern eine Landesstraße, und darüber gebe es auch nichts zu diskutieren. Selbst wenn man den Straßenbau aus eigenen Mitteln finanziere, sei das Land für den späteren Unterhalt zuständig, sodass es den Plänen zustimmen müsse.
Land war immer über die Pläne informiert
In der jüngsten Gemeinderatssitzung am Montag äußerte Bürgermeister Steffen Döttinger sein Erstaunen darüber, dass bei den Gesprächen mit dem Landesverkehrsministerium nie jemand erwähnt habe, dass eine ausdrückliche Zustimmung des Landes für den Bau notwendig sei. „Dabei war das Land die ganze Zeit über unsere Pläne informiert und an jedem Verfahrensschritt beteiligt.“ Allerdings hatte Döttinger in der Verhandlung vor dem VGH auch gesagt, das Land habe klar signalisiert, selbst keine Umgehungsstraße bauen zu wollen. Deshalb habe man beschlossen, die Ortsumgehung auf eigene Kosten zu bauen.
Dass Affalterbach dazu in der Lage ist, macht schon der aktuelle Jahresabschluss des Haushalts 2022 deutlich: Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind auf stark 13,5 Millionen Euro gestiegen – das ist ein neuer Rekord für die in dieser Beziehung ohnehin sehr gut aufgestellte Gemeinde, die unter anderem vom dort ansässigen Automobilhersteller AMG profitiert.
Keine Fronten zwischen Affalterbach und Teilort Birkhau
Man wolle erneut in Gespräche mit dem Land gehen, um die geforderte schriftliche Zustimmung einzuholen, so der Rathauschef. Er zeigte sich optimistisch, dass dann die Pläne für die Ortsumgehung doch noch verwirklicht werden können. Denn das Gericht habe zwar der Klage der drei betroffenen Landwirte stattgegeben, dabei aber lediglich die fehlende Zustimmung des Landes bemängelt – ein Punkt, den die Landwirte selbst überhaupt nicht angeführt hatten. Deren vorgebrachte Argumente gegen den Straßenbau hingegen hielt das Gericht für nicht schlüssig – mit einer möglichen Ausnahme: Weil der Bebauungsplan ohnehin planerisch nicht gerechtfertigt gewesen sei, habe man nicht geprüft, ob die Gemeinde den Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Fläche gegenüber dem Nutzen einer Umgehungsstraße ausreichend abgewogen habe.
Die hitzige Diskussion am Montag zeigte, dass Affalterbach in der Frage des Straßenbaus gespalten ist. Wenn auch nicht in dem Maß, wie es der neu vereidigte Gemeinderat Frank Bendix darstellte. Er sah einen Grundsatzkonflikt zwischen den Bewohnern der Kerngemeinde und des bislang sehr ruhigen Ortsteils Birkhau, an dem die Ortsentlastungsstraße vorbeiführen würde. „Sie werden es nicht schaffen, Birkhau gegen Affalterbach auszuspielen“, stellte Döttinger klar.
Verfahren soll fortgesetzt werden
Am Ende wurde beschlossen, dass man keine Beschwerde wegen der Nichtzulassung einer Revision des VGH-Urteils einlegen wird. Es sollen aber Gespräche mit den zuständigen Landesbehörden geführt werden, um die notwendige Genehmigung zu bekommen. Das Bebauungsplanverfahren soll fortgesetzt werden. Gegen die beiden letzten Punkte stimmten lediglich beiden Vertreter der ULA, die aus dem Widerstand gegen die Straßenbaupläne hervorgegangen ist.