Das Kennzeichen auf der Umweltplakette muss gut lesbar sein. Wer nach einer Verwarnung noch einmal mit unlesbarem Kennzeichen erwischt wird, bezahlt ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Wie man am besten mit verblassten Plaketten umgeht.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Es gibt Strafzettel, bei denen sieht der Betroffene die Schuld gleich ein. Wer etwa wider besseres Wissen sein Auto ins Halteverbot stellt oder zu schnell fährt, der murrt nicht und bezahlt. Dann gibt es aber Strafen, die treffen den Falschen, findet der Stuttgarter Bernhard Volk (Name geändert). Er soll bezahlen, weil die Schrift auf der grünen Umweltplakette an der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs verblasst ist.

 

Zwei Autos hat Volk im Jahr 2010 angemeldet: eines im März, an dessen Windschutzscheibe sei das im grünen Kreis auf weißem Balken von der Zulassungsstelle eingetragene Kennzeichen bestens zu lesen. Dieses Auto steht nachts in der Garage, tags ist er damit unterwegs. Das zweite läuft seit August 2010 auf ihn, es steht immer draußen. Die schwarze Schrift auf dieser Plakette ist vollständig verblasst.

Zulassungsstelle muss lichtechte Stifte verwenden

Das haben nun Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes entdeckt und Volk einen Strafzettel ausgestellt. Er bekam von der Verwaltung einen Anhörungsbogen zugeschickt, den er dieser Tage ausfüllen und zurückschicken möchte. Dabei hofft er, letztlich ohne Bußgeld davonzukommen. Bernhard Volk sieht sich rechtlich auf der sicheren Seite. Denn er hat den Gesetzestext der Bundesimmissionsschutzverordnung nachgelesen. Darin stehe, dass die Mitarbeiter der zuständigen Stelle das Kennzeichen mit einem lichtechten Stift einzutragen haben, wenn sie die Plakette ausgeben. Das ist die Zulassungsstelle, die im Fall des Beschwerdeführers aus dem Osten auch beide Plaketten beschriftet hat.

Ist das Kennzeichen nicht lesbar, gibt es erst eine Ermahnung

Er habe nicht recht, sagt ein Sprecher der Stadt. Es gebe zwar eine Regelung, dass die Plaketten ausgetauscht werden, wenn man das Kennzeichen nicht mehr lesen könne, der Besitzer sei jedoch verpflichtet nachzuschauen, ob seine Plakette noch lesbar sei. Ist sie das nicht, und man fährt weiter mit dem Auto herum, gilt dies als ein Verstoß, und das Bußgeld wird fällig. Der Vorwurf, die Mitarbeiter hätten keine geeigneten Schreibgeräte benutzt, sei auch nicht haltbar: „Die benutzen die richtigen Stifte, doch auch deren Tinte verblasst bei  andauernder Sonneneinstrahlung nach einer gewissen Zeit.“ In einem Punkt zeigt sich die Stadtverwaltung aber kulant: Der Fahrzeughalter erhält beim ersten Mal eine Warnung, wenn die verblasste Schrift entdeckt wird. „Er kann sich ja eigentlich darauf verlassen, dass wir lichtechte Stifte benutzen, darum gibt es nicht gleich einen Strafzettel“, sagt der Sprecher der Stadt. Erst beim zweiten Mal werde dann das Bußgeld fällig. Das ist Teil der sogenannten Stuttgarter Lösung, die seit November 2013 gilt. Zu dieser zählt auch, dass die Plakette kostenlos umgetauscht wird, wenn der Besitzer des Autos nachweisen kann, dass sie von der Zulassungsstelle der Stadt Stuttgart oder einem Bürgerbüro ausgestellt wurde. Das sei an einem eingeprägten Stadtwappen zu erkennen. Tüv, Dekra und andere Prüforganisationen verlangen für die Ersatzplakette sechs Euro.

Ist das Kennzeichen nicht mehr lesbar, ist die Plakette ungültig. Geahndet wird das mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro – wie auch das Fahren ohne Plakette.