Nein. Gekauft ist gekauft. Nimmt ein Laden einwandfreie Ware zurück, ist das reine Kulanz, wie Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, betont. Ausnahme: Hat ein Unternehmen mit langen Umtauschfristen geworben, darf der Kunde darauf pochen. Ratsam ist, eine Rückgabe möglichst bald nach dem Fest zu starten. Pferdefuß: Der Schenker muss peinlicherweise eingeweiht werden wegen des Kassenzettels.