Auf dem Weg zu einem Einsatz fährt ein Auto der Feuerwehr Fellbach einem Ford auf. Ein Sprecher erklärt, ob sich auch Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn an Verkehrsregeln halten müssen.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Der Grund für den Feuerwehreinsatz war eine Lappalie – und trotzdem ist am Mittwoch in Fellbach (Rems-Murr-Kreis) ein großer Sachschaden entstanden. Wegen eines vermeintlichen Brandes war die Feuerwehr gegen 14 Uhr in die Kaisersbacher Straße ausgerückt. Auf der Fahrt dorthin hatte ein Einsatzfahrzeug einen Unfall: In der Geschwister-Scholl-Straße fuhr das Feuerwehrauto einem Ford Mondeo auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Mondeo noch auf einen am Straßenrand geparkten Ford Fiesta geschoben. Verletzt wurde niemand, der entstandene Sachschaden beträgt allerdings rund 30 000 Euro.

 

Üblicherweise heißt es, der Fahrer eines auffahrenden Autos trage die Schuld am Unfall. Doch was, wenn er mit Sondersignal, also mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs war? Rudolf Biehlmaier, Sprecher der Polizei Aalen, erklärt, es gebe in diesem Fall zwei wichtige Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung. Einerseits müssten alle Verkehrsteilnehmer einem Einsatzfahrzeug mit Sondersignal sofort freie Bahn gewähren.

Auch mit Blaulicht und Sirene gilt es, eine gewisse Rücksicht zu nehmen

„Andererseits besagt die StVO aber auch, dass die Sonderrechte nur unter gebührender Rücksicht ausgeübt werden dürfen.“ Sprich: Auch Polizei- oder Feuerwehrautos mit Blaulicht und Martinshorn müssen auf andere Fahrzeuge achtgeben. In dem Fellbacher Fall habe der Feuerwehrmann offenbar fälschlicherweise geglaubt, der Ford würde nach rechts ausweichen, und zum Überholen angesetzt. Der Ford sei aber weitergefahren.

Nun wird das zuständige Ordnungsamt der Stadt Fellbach entscheiden müssen, ob sie gegen einen oder gar gegen beide beteiligten Fahrer ein Bußgeld verhängt. Sollte die Behörde der Ansicht sein, dass den Ford-Fahrer auch eine Schuld trifft, drohen ihm 320 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Ein Brand konnte übrigens verhindert werden: Laut der Polizei hatte lediglich eine eingeschaltete Herdplatte einen Alarm ausgelöst. Die Einsatzkräfte schalteten die Platte ab und konnten die Gefahr bannen.

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