Hat CDU-Fraktionsvize Schockenhoff betrunken ein anderes Auto gerammt? Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 54-Jährigen.

Ravensburg - Der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Schockenhoff bekennt sich offen dazu, ein Alkoholproblem zu haben. "Mir ist bewusst, dass ich alkoholkrank bin", teilte Schockenhoff in einer persönlichen Erklärung mit. Zur Begründung sagte er, er sei persönlich in den letzten Jahren stark privat und gesundheitlich gefordert gewesen. Er werde sich in den nächsten Tagen in stationäre Therapie begeben. Er entschuldige sich bei seiner Familie und Freunden, die er "durch die Krankheit schwer belastet habe".

 

Die Landespartei reagierte verständnisvoll. "Das Eingeständnis seiner Alkoholerkrankung ist ein respektabler Schritt. Die CDU Baden-Württemberg wird ihn auf dem sicher nicht einfachen Weg, der nun vor ihm liegt, unterstützen und begleiten", sagte die stellvertretende Landesvorsitzenden Annette Widmann-Mauz.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen den Vorsitzenden des CDU-Bezirks Württemberg-Hohenzollern ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Der stellvertretende CDU-Fraktionschef im Bundestag musste zudem seinen Führerschein abgeben. Der Bundestag hatte die Immunität des Abgeordneten aufgehoben und in der vorgeschriebenen Frist von 48 Stunden den Ermittlungen nicht widersprochen.

Schockenhoff war am Samstag nach dem Besuch des Kreismusikfests in Baindt (Kreis Ravensburg) mit seinem Wagen gegen ein anderes Auto gefahren. Er war dann weggefahren, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Seinen Angaben zufolge, habe er den Fahrzeughalter unter den 3000 Festgästen nicht ausmachen können. Er haben den Schaden am nächsten Tag melden wollen. Die Polizei hatte jedoch Schockenhoff noch in der Nacht aufgesucht. Eine auf richterliche Anordnung verordnete Blutprobe ergab nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Alkoholkonzentration von "deutlich über zwei Promille". Schockenhoff machte geltend, er habe zu Hause noch Wein getrunken.

Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber der StZ mitteilte, war bei Schockenhoff noch eine weitere Blutprobe genommen worden, die einen abnehmenden Alkoholanteil im Blut anzeigte. "Das spricht eigentlich gegen einen Nachtrunk", sagte Staatsanwalt Karl-Josef Diehl, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Um auf einen Alkoholgehalt von einem Promille zu gelangen, müsse ein ausgewachsener Mann eine Flasche Wein austrinken. "In jedem Fall aber wäre Herr Schockenhoff über dem Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille gewesen", meinte Diehl. Bereits in den Jahren 1995 und 1998 war Schockenhoff laut Diehl mit Alkoholfahrten aktenkundig geworden.