Das Breuningerland hat Glück gehabt. Die Werbeaktion in der Innenstadt bleibt ungestraft - vorerst.

Region: Verena Mayer (ena)
Ludwigsburg - Das Breuningerland hat Glück gehabt. Die Mitarbeiterin des Ludwigsburger Ordnungsamtes war gerade dabei, das Kennzeichen des für das Einkaufszentrum werbenden Motorrollers zu notieren, da kam auch schon der Fahrer des Weges und entfernte das Fahrzeug sofort aus der Fußgängerzone in der Oberen Marktstraße. Damit bleibt die Aktion ungestraft, die am Dienstag die Händler in der Innenstadt in Aufregung versetzt hat.

"Harmlose Form von Guerilla-Marketing"


Erstmals in der Geschichte der halbwegs friedlichen Koexistenz von Konsumkoloss und Innenstadt warb das Breuningerland mitten in Ludwigsburg mit seinen Reizen. Fünf mit Plakatständern ausgestattete Motorroller priesen die Vorzüge des Breuningerlandes im Tammerfeld. Mit dieser "harmlosen Form von Guerilla-Marketing" (Centermanager Jörg Harengerd) machte dieser wahr, was er bereits im Mai für den Fall angekündigt hatte, dass der Gemeinderat die Erweiterungswünsche des Einkaufslandes ablehnt: Wenn man nicht zusätzliche Käufer aus dem Umland anziehen könne, müsse man Kaufkraft in der Innenstadt abschöpfen.

Doch nur weil die Aktion am vergangenen Dienstag ungestraft blieb, ist nicht ausgeschlossen, dass sie das auch künftig bleibt. Nicht nur, weil Jörg Harengerd ein Wiederholungstäter ist, er hat die Motorroller-Gespanne bis zum Samstag angeheuert. Und auch nicht, weil mitten in der Fußgängerzone keine Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Sondern vor allem deshalb, weil es seitens der Stadt grundsätzlich unerwünscht ist, das barocke Bild mit wild verstreuten Werbeplakaten zu stören.

Sondernutzungserlaubnis nötig


Deshalb bräuchten die Motorroller auch dann eine Sondernutzungserlaubnis, wenn sie auf einem regulären Parkplatz abgestellt würden, sagt Gerald Winkler, der Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Denn der Nutzungszweck des Rollers bestehe in diesem Falle ja nicht in der Fortbewegung seines Fahrers, sondern in der Bewerbung eines Produkts. Und weil diese wiederum nicht erwünscht sei, stellt sein Fachbereich selten bis nie Sondernutzungserlaubnisse aus. Wirbt dennoch jemand, muss er mit einem Bußgeld zwischen 50 und 150 Euro rechnen.

Jörg Harengerd tut das aber nicht. "Das ist alles rechtens", ist der Centermanager überzeugt, der sich vor seinem Einfall in Ludwigsburg eigenen Angaben zufolge informiert hat, was er machen kann-und was nicht. Doch selbst wenn er sich täuschen sollte, der Manager dürfte es mit Fassung tragen-und den Bußgeldbescheid unter Werbungskosten verbuchen.