Wie lange dauert es bis zur Scheidung?
Zunächst muss das Trennungsjahr abgewartet werden (Ausnahmen sind möglich, etwa bei Gewalttätigkeiten). Es wurde unter anderem deshalb eingeführt, damit die Eheleute genügend Zeit haben, ihre Entscheidung zu überdenken. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann einer der beiden einen Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen. Dazu ist ein Rechtsanwalt nötig.
Was passiert nach dem Scheidungsantrag?
Das Familiengericht bereitet den Versorgungsausgleich vor, also die Verteilung von Rentenansprüchen. Dafür erhalten die Ehepartner Unterlagen, in denen sie Angaben etwa zu ihrer gesetzlichen Rentenversicherung machen müssen. Das Familiengericht holt Auskünfte bei den Rententrägern ein und berechnet den Ausgleich. Das allein kann mehrere Monate dauern. Ist der Versorgungsausgleich erledigt, setzt das Familiengericht einen Verhandlungstermin fest.
Wie werden gegenseitige Ansprüche geklärt?
Bis zum Scheidungstermin müssen sich die Ehepartner, sofern keine drei Jahre getrennt, über einige Punkte einigen: Unterhalt, Hausrat, die Rechte an der Ehewohnung und – sofern minderjährige Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind – zusätzlich auf eine Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangsrechtes und der Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung kann durch die Ehegatten selbst aufgesetzt werden, durch Rechtsanwälte oder einen Notar, alternativ kann das Familiengericht die Einigung protokollieren – dann aber müssen beide Eheleute beim Termin durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden die Angelegenheiten mit gesondertem Antrag anhängig gemacht und dann mit der Scheidung entschieden.