Unterkunft in Stuttgart Bis zu 376 Geflüchtete sollen im Haus Schönberg leben

Im Januar sollen die ersten Geflüchteten im Haus Schönberg einziehen, so der Plan der Stadtverwaltung Stuttgart. Foto: Torsten Schöll

Die Initiative Schönberg hat einen Brandbrief geschrieben und wirft der Stadt eine „Salamitaktik“ und „soziale Triage“ vor. Auch der Investor meldet sich zu Wort.

Ein als Brandbrief bezeichnetes Schreiben der Initiative Zukunft Schönberg schlägt aktuell hohe Wellen: Für ihr Vorgehen im Zusammenhang mit der geplanten Flüchtlingsunterkunft in einem ehemaligen Pflegeheim in Schönberg kritisiert die Anwohnergruppierung die Stadtverwaltung massiv. Indes hat die Stadt den Einzug der ersten Flüchtlinge nun auf Ende Januar terminiert und kündigt zugleich einen neuen Bauantrag für 376 Plätze an.

 

Das Schreiben der Initiative hat es in sich: Die Unterzeichner werfen der Stadtverwaltung darin eine bewusste „Salamitaktik“ betreffend der Belegkapazität des Flüchtlingsheims vor. Zudem, so heißt es weiter, betreibe die Verwaltung „soziale Triage“, da sie die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugunsten von Flüchtlingen zurückstelle. Der entsprechende Brief der Initiative an die Stadtverwaltung ging vergangene Woche auch an zahlreiche Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie Stadträte.

Ende Januar sollen die ersten Geflüchteten einziehen

Inzwischen hat die Stadt auf die Vorwürfe reagiert: Demnach sei bereits im Januar 2023 in einer Informationsveranstaltung eine Kapazität von 370 Plätzen kommuniziert worden. Die zuletzt angekündigte Zahl von zunächst 101 Personen, habe „ausschließlich baurechtliche Gründe“.

Tatsächlich lässt die aktuell geltende Baugenehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart eine größere Zahl nicht zu. Doch jetzt ist klar: Die Stadt bringt dieser Tage einen zweiten Bauantrag ein, um die Kapazitätsgrenze der künftigen Flüchtlingsunterkunft auf 376 Personen zu erhöhen. Dies bestätigte ein Sprecher auf Anfrage unserer Zeitung. Wie es weiter heißt, werde das Gebäude nach den aktuellen Planungen voraussichtlich Ende Januar belegt, „im ersten Schritt mit 101 Personen“. Hierfür würden derzeit die letzten Auflagen im Hinblick auf den Brandschutz umgesetzt.

Stadt weist Vorwürfe zurück

Den Vorwurf der Initiative „Zukunft Schönberg“, wonach die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der Zwischennutzung die Belange von alten- und pflegebedürftigen Menschen zugunsten von Geflüchteten zurückstelle und somit eine „soziale Triage“ vornehme, weist die Stadt ebenfalls zurück: „Das Haus Schönberg wird ausschließlich deshalb temporär als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt, da es im aktuellen Zustand die Anforderungen der Landesheimbauverordnung für stationäre Pflegeeinrichtungen nicht erfüllt und die Planungen des Investors ins Stocken geraten sind“, heißt es dazu.

Die Stadtverwaltung betont, dass ihr Einflussmöglichkeiten auf einen privaten Investor, um den Prozess zu beschleunigen, sehr begrenzt und bereits ausgeschöpft seien. „Wenn hier in naher Zukunft ein Beginn der Bauarbeiten absehbar gewesen wäre, dann wäre selbstverständlich das Projekt des Pflegeheims unvermindert fortgeführt worden.“

Der Investor sieht die Sache anders

Das sieht der Investor, der 2022 das leer stehende Pflegeheim von der Bruderhaus-Diakonie übernommen hatte, freilich anders: Wie Heinz Eder, Geschäftsführer des Immobilienentwicklers Carestone Partners Stuttgart-Schönberg GmbH betont, sei „die Anbahnung der Vermietung als Flüchtlingsunterkunft bereits zwischen dem Vorbesitzer und der Stadt erfolgt“. Demnach wollte der Investor ursprünglich schon unmittelbar nach Erwerb der Immobilie das Bestandsgebäude abreißen.

Der Abriss sei notwendig, so Eder, weil der bisherige Baukörper in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet ist. Für einem Pflegeheimneubau sei jedoch eine Ost-West-Ausrichtung vorgeschrieben. Eine hierfür notwendige Bebauungsplanänderung durch die Stadt sei bislang nicht erfolgt. „Die Planungen sind unserseits nicht ins Stocken geraten“, sagt Eder. „Wir haben das etablierte Architekturbüro ARP aus Stuttgart beauftragt und inzwischen liegt die siebte Version der Planungsunterlagen für den Vorentwurf vor.“

Dass das Gebäude auch rund zehn Monate nach Abschluss des Mietvertrags nicht belegt ist, erklärt die Stadtverwaltung mit nicht vorherzusehenden Entwicklungen. Zum Zeitpunkt der Anmietung sei demnach nicht absehbar gewesen, „dass das baurechtliche Genehmigungsverfahren aufgrund verschiedener Nachbareinwendungen- und klagen und erforderlicher brandschutzrechtlicher Nachrüstungen im Bestand einen solch langen Zeitraum in Anspruch nehmen würde.“ Die Höhe der Miete für das Heim liege „im Rahmen der Spannweite des Stuttgarter Mietspiegels“.

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