Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bemängelte die Abwägung, was das Für und Wider der Südumgehung Plieningen anging. Nun hat das Regierungspräsidium neue Unterlagen ans Eisenbahn-Bundesamt geschickt.

Stuttgart - Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart und die Bahn unternehmen einen neuen Anlauf, um die Genehmigung für den sogenannten Planfeststellungsabschnitt 1.3 a des Bahnprojektes Stuttgart 21 im Bereich Flughafen zu bekommen. Nach einem neuerlichen Anhörungsverfahren hat das RP jetzt die Unterlagen darüber ans Eisenbahn-Bundesamt geschickt. Dieses hatte im Sommer 2016 schon einmal die Baumaßnahmen genehmigt, doch der Verwaltungsgerichtshof erklärte sie für rechtswidrig. Grund: Die Abwägung sei, was die im Gesamtpaket enthaltenen Straßenbaupläne für eine Südumgehung von Plieningen angeht, mangelhaft gewesen.

 

Danach überarbeitete die Straßenbauverwaltung des Landes die Pläne, und das RP hat inzwischen die Planunterlagen und Stellungnahmen ausgewertet. Resultat: Man sei „nach sorgfältiger Prüfung zum Ergebnis gelangt, dass die von der Landesstraßenbauverwaltung geplante Südumgehung eine weitgehende Verkehrsentlastung des Plieninger Ortsbereichs ermöglicht und damit planerisch gerechtfertigt ist“.

Regierungspräsidium sieht frühere Abwägung bestätigt

Nach Auffassung der Behörde ist damit zugleich der Nachweis geführt, dass jene Abwägungsentscheidung im Ergebnis aufrechterhalten werden kann, die 2016 dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts zugrunde lag. Das Eisenbahn-Bundesamt werde nun auf der Grundlage des Anhörungsberichts und aller weiteren Verfahrensunterlagen über die Genehmigungsfähigkeit der Planung entscheiden, erklärte das RP.

Die geplante Südumgehung soll rund 1,2 Kilometer lang und Teil einer Landesstraße werden. Die Straßen im Umfeld des S-21-Baubereichs müssen teilweise neu geordnet werden.