Süßer Aufstrich aus Früchten kennt viele Namen – doch wie unterscheiden sich Marmelade, Konfitüre und Gelee voneinander? Und was sollte man beachten, wenn man Fruchtaufstriche selbst herstellen möchte?

Katrin Jokic

Morgens ein leckeres Brot mit Erdbeermarmelade – wer kann da Nein sagen? Doch ein Blick auf das Glas verrät: Das ist gar keine Marmelade, sondern eine Konfitüre. Wer darauf achtet, wird auch beim nächsten Supermarktbesuch feststellen: Erdbeer-Marmelade gibt es gar nicht. Wie kann das sein?

 

Das Wort „Marmelade“ hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch für Fruchtaufstriche etabliert. Im Alltag spielt es für uns keine Rolle, ob der Aufstrich aus Erdbeeren, Kirschen oder Orangen ist – ist doch alles Marmelade, oder?

Ein Blick ins Supermarktregal verrät: Nein, denn hier tummeln sich neben Marmeladen auch Konfitüren, Gelees und Fruchtaufstriche. Doch wovon hängt es ab, welche Bezeichnung ein Aufstrich bekommt?

Der Unterschied zwischen Marmelade, Konfitüre und Gelee

Der Unterschied zwischen Marmelade, Konfitüre und Gelee im Überblick:

  • Marmelade besteht aus Zitrusfrüchten
  • Konfitüre ist Aufstrich aus anderen Früchten
  • Gelee wird aus Fruchtsaft gemacht
  • Fruchtaufstriche sind Aufstriche, die nicht in die Kategorien der Konfitürenverordnung fallen

Seit 2003 gilt in der EU und somit auch in Deutschland die sogenannte Konfitürenverordnung. Die besagt, dass Marmelade eine streichfähige Zubereitung aus Wasser, Zucker und Zitrusfrüchten ist. Das heißt, wo Marmelade draufsteht, dürfen eigentlich nur Zitronen, Orangen & Co drin sein. Dafür dürfen sowohl Fruchtfleisch und Fruchtmark als auch Fruchtsaft verwendet werden. Eine Marmelade muss mindestens 20 Prozent Frucht enthalten.

Das Wort „Marmelade“ kommt ursprünglich vom portugiesischen Wort „marmelada“ für Quittenmus. Ein wenig ironisch ist es also schon, dass laut EU-Verordnung eine Marmelade heutzutage nicht mehr aus Quitten bestehen kann. Grund für die Verordnung, deren erste Fassung bereits 1979 in der EWG in Kraft trat, war wohl der britische Einfluss, denn hier ist die (Bitter-)Orangenmarmelade sehr beliebt.

Aufstriche aus Erdbeeren, Johannisbeeren, Himbeeren und anderen Früchten sind hingegen Konfitüren. Die Konfitürenverordnung regelt dabei ganz klar, welche Bestandteile der Früchte enthalten sein dürfen und wie hoch der Anteil an Frucht mindestens sein muss. Dadurch kann man zusätzlich zwischen einer Konfitüre und einer Konfitüre extra unterscheiden: Letztere enthält anteilig mehr Frucht. Eine Erdbeer-Konfitüre muss beispielsweise mindestens 35 Prozent Frucht enthalten, eine Konfitüre extra hingegen 45 Prozent.

Die dritte Sorte Aufstrich, die sich auf dem Küchentisch finden lässt, ist das Gelee. Gelee ist eine streichfähige Zubereitung auf Zucker sowie Saft oder wässrigen Auszügen aus Früchten. Während Konfitüre aus sogenannter Fruchtpulpe (breiige, stücke Masse) oder Fruchtmark hergestellt wird, wird bei Gelee lediglich Fruchtsaft verwendet. Auch bei Gelee kann man zwischen Gelee und Gelee extra unterscheiden, was wiederum auf die verwendete Menge Fruchtsaft schließen lässt.

In der Konfitürenverordnung ist außerdem die Gelee-Marmelade aufgeführt. Eine Gelee-Marmelade ist eine Marmelade aus Zitrusfrüchten, aus der so gut wie alle Stückchen entfernt wurden. Lediglich kleine Anteile (meist Schalenstückchen) dürfen in der Gelee-Marmelade noch als Stückchen enthalten sein.

Neben den gesetzlich geregelten Marmeladen, Gelees und Konfitüren gibt es aber noch weitere Fruchtaufstriche. Diese Bezeichnung gilt für Produkte, die nicht den Regeln der Konfitürenverordnung entsprechen. Denn die Verordnung regelt nicht nur den Fruchtgehalt und woraus die Aufstriche bestehen müssen, sondern beispielsweise auch, welche Zuckerarten verwendet werden dürfen, welche Qualität die Früchte haben müssen und was sonst noch in den Aufstrich darf (Öle, Fette und Gewürze beispielsweise). All jene Aufstriche, die diesen Vorgaben nicht entsprechen – aus welchen Gründen auch immer – können als Fruchtaufstrich verkauft werden.

Ausnahmen bei der Bezeichnung gelten für Aufstriche, die auf örtlichen Märkten angeboten werden. Wenn Sie also selbstgemachte Erzeugnisse auf einem Bauern- oder Wochenmarkt verkaufen möchten, können Sie diese, unabhängig von den verwendeten Früchten, trotzdem „Marmelade“ nennen. Das gilt selbstverständlich auch für selbstgemachte Marmelade oder Konfitüre, die Sie nur für sich selbst zubereiten oder an Familie und Freunde verschenken.

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