Leonberg Wer "Bafög" bezieht, der kann mit mehr Geld rechnen, so das Böblinger Landratsamt.

Leonberg Wer "Bafög" bezieht, der kann mit mehr Geld rechnen, so das Böblinger Landratsamt.

Die rechtlichen Regelungen für die Ausbildungsförderung nach dem "Bafög" sind geändert worden.. Danach gibt es bei der Anrechnung des Elterneinkommens eine Verbesserung, die mehr Geld für die Bafög-Bezieher bedeutet. Die Beiträge zur Altersvorsorge, der sogenannten Riesterrente, können ab sofort bei der Berechnung des Elterneinkommens abgesetzt werden. Da sich dadurch der anzurechnende Unterhalt der Eltern verringert, können die Auszubildenden mit einer Erhöhung der Förderbeträge rechnen.

 

Auch auf die Anrechnung des eigenen Einkommens von Auszubildenden, etwa aus einer Nebenbeschäftigung oder einem Ferienjob, wirkt sich die Änderung positiv aus. Wenn der Mindestbeitrag zur Riesterrente weitergezahlt wird, ist ebenfalls eine Absetzung möglich.

Negativ wirkt sich für die Auszubildende eine Änderung des Bafög bezüglich der Feststellung des Vermögens aus. Bisher galten eigene Kraftfahrzeuge der Auszubildenden als Gebrauchsgegenstände und wurden bis zu einem Wert von 7500 Euro von der Vermögensanrechnung freigestellt. Ab dem Schuljahr 2011/2012 muss das Kraftfahrzeug bis zur Höhe seines tatsächlichen Wertes bei der Vermögensfeststellung berücksichtigt und als Vermögen angerechnet werden. Für einen alleinstehenden Antragsteller liegt die Vermögensgrenze bei 5200 Euro. Da auch das Sparguthaben, Aktien oder Bausparverträge zu berücksichtigen sind, müssen die betroffenen Antragsteller mit einer Kürzung Ihrer Förderung oder einer Antragsablehnung rechnen. Bestehende Schulden, sofern sie nicht unmittelbar in Verbindung mit der Ausbildung eingegangen worden sind, können vom vorhandenen Vermögen hingegen wieder abgezogen werden.

Auszubildende, die eine schulische Ausbildung absolvieren möchten, sollten sich frühzeitig beim Landratsamt beraten lassen. Die Beratung und Sachbearbeitung ist nach Buchstaben wie folgt aufgeteilt:

A-F : Telefon 07031/663-1316

H-Kd: Telefon 07031/663-1932

G, Ke-La:Telefon 07031/663-1337

Lb-Rn, W: Telefon 07031/663-1958

Ro-V, X-Z: Telefon 07031/663-1315

Anträge, die erst im September 2011 oder später gestellt werden, haben auf Grund der Vielzahl eingehender Anträge eine längere Bearbeitungszeit.

Informationen Antragsformulare können auch zugesandt werden, wenn diese unter

bafoeg@lrabb.de oder telefonisch unter der Nummer 07031/663-1332 angefordert werden.