Ein 61 Jahre alter Mann aus Esslingen-Weil muss wegen Totschlags für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart sieht es als erwiesen an, dass er im März seine Mutter mit einem Kissen erstickt hat.

Stuttgart - Ein 61 Jahre alter Mann aus Esslingen-Weil muss wegen Totschlags für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart sieht es als erwiesen an, dass er im März seine Mutter umgebracht hat: Er erstickte die 88-Jährige, mit der er in einer Wohnung lebte, indem er ihr ein Kissen aufs Gesicht drückte.

 

Die Anklage hat dem Mann Mord vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft sah das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an, da die Frau nicht mit dem Angriff habe rechnen können. Das Gesetz definiert, dass ein Angriff auf ein arg- und wehrloses Opfer als Mord gewertet wird. Dazu muss aber auch eine sogenannte feindselige Gesinnung des Täters vorliegen.

Angeklagt war der Mann wegen Mordes

Die Kammer aber kam zu einem anderen Schluss und wertete die Tat als Totschlag. Denn die Verteidigung des Angeklagten hatte argumentiert, der 61-Jährige habe seine Mutter nicht gehasst. Er soll mit der Aufgabe, die 88-Jährige zu pflegen, überfordert gewesen sein und zudem unter Depressionen gelitten haben. Bei der Tat soll es sich um einen versuchten sogenannten Mitnahmesuizid gehandelt haben – der Sohn versuchte nach dem Tod der Mutter, sich das Leben zu nehmen.

Das Gericht ging zudem von einer verminderten Schuldfähigkeit des 61-Jährigen aus. Ein psychiatrischer Gutachter hatte bei dem Angeklagten eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit festgestellt.