Das Sozialgericht Heilbronn hat die Deutsche Spätregenmission zur Nachzahlung von Rentenbeiträgen für ein ehemaliges Mitglied verpflichtet. Das Urteil ist richtungsweisend: In mindestens 23 weiteren, ähnlich gelagerten Fällen muss noch entschieden werden.

Heilbronn - Unter großem Presseandrang hat das Sozialgericht Heilbronn am Dienstag ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Demnach muss die Deutsche Spätregenmission nun Rentenbeiträge für die 64-jährige Frau B. aus der Nähe von Besigheim nachzahlen. Sie hatte 15 Jahre lang in der Glaubensgemeinschaft mit Sitz in Beilstein (Kreis Heilbronn) gelebt, die Freikirche hatte aber nie Beiträge für sie in die Rentenkasse eingezahlt. In mindestens 23 weiteren, ähnlich gelagerten Fällen steht noch eine Entscheidung aus. Sollte die Spätregenmission auch hier zur Nachzahlung verpflichtet werden, müsste sie vermutlich insgesamt etwa eine halbe Million Euro dafür aufbringen.