Urteil des Europäischen Gerichtshofs Darf ich meine Rundfunkgebühren in bar bezahlen?

Nur Bares ist Wahres – ist das alte Sprichwort bald nur noch Geschichte? Foto: dpa

Rundfunkgebühren werden normalerweise vom Konto abgebucht. Aber kann man auch bar bezahlen? Wegen dieser Frage gibt es seit 2015 einen Rechtsstreit mit dem Hessischen Rundfunk. Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil gesprochen, das Freunde der Barzahlung empört.

Frankfurt - Zwei Bargeld-Liebhabern aus Hessen droht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Niederlage im Streit mit dem Hessischen Rundfunk über die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Ein Land mit dem Euro als Währung könne seine Verwaltung zwar zur Annahme von Bargeld verpflichten, urteilten die höchsten EU-Richter in Luxemburg. Diese Möglichkeit könne aus Gründen des öffentlichen Interesses jedoch auch beschränkt werden. Der Hessische Rundfunk begrüßte das Urteil.

 

Einer der Kläger, der Journalist Norbert Häring, rechnet dennoch mit einem positiven Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dorthin hatte der EuGH den Fall zurückverwiesen. Vordergründig geht es bei dem seit 2015 anhaltenden Rechtsstreit darum, dass Häring und ein weiterer Kläger den Hessischen Rundfunk (HR) verklagt haben, weil der es ablehnte, den monatlichen Gebührenbeitrag von 17,50 Euro in bar zu akzeptieren. Dies sei in der Satzung des HR so vorgesehen, begründeten die Hessen ihre Haltung. Grundsätzlich geht es Häring aber darum, einer Abschaffung des Bargeldes einen Riegel vorzuschieben.

Die Kläger sehen eine bargeldfeindliche Haltung am Werk

Häring zeigte sich im Gespräch mit dieser Zeitung schockiert über das Urteil der Luxemburger Richter, die nach seiner Einschätzung den Paragrafen 14 des Bundesbankgesetzes einfach ignoriert haben. Darin heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Hierauf hätten in der nicht-öffentlichen Verhandlung auch die Europäische Zentralbank und andere Parteien hingewiesen.

Das EuGH-Urteil spiegele die bargeldfeindliche Haltung der EU-Kommission wider, schimpft Häring, der seit Jahren vor den Gefahren der Abschaffung von Bargeld warnt. Er setzt jetzt darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Bundesbankgesetz trotz des EuGH-Spruchs für seine Entscheidung in den Vordergrund rückt und seiner Klage schließlich doch noch Recht gibt.

Mögliche Signalwirkung auch für andere EU-Länder

Sollte Häring den Fall gewinnen, könnten Bürger auch in anderen europäischen Ländern darauf klagen, bei staatlichen Stellen mit Scheinen und Münzen zu bezahlen. Für Freunde des Barzahlens wäre das ein enormer Erfolg. Sie sehen sich im Widerstand gegen eine „internationale Kampagne zur Abschaffung des Bargelds“. In Schweden könne man heute schon sehen, wie Gruppen vom öffentlichen Leben abgeschnitten würden, weil sie bestimmte Leistungen, etwa in Bussen und Bahnen, nicht mehr bar bezahlen dürfen, erklärte Häring.

Der Wirtschaftsrat der CDU warnt zudem vor der von der EU-Kommission geplanten Bargeldobergrenze im Zahlungsverkehr. „Es ist überflüssig und irritierend, dass die Europäische Kommission an dem Ziel arbeitet, die Bargeldnutzung zu begrenzen“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Die Obergrenze soll vor allem der Bekämpfung der Geldwäsche dienen. Dem organisierten Verbrechen seien Bargeldobergrenzen schlicht egal, meint dagegen der Wirtschaftsrat. „Für die 99,9 Prozent der Bürger, die Bargeld vollkommen legal nutzen, würde die Grenze jedoch einen direkten Eingriff in ihre Freiheitsrechte bedeuten“, kritisiert Steiger.

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