Eine Hartz-IV-Empfängerin überweist einem Mann sehr viel Geld, weil sie sich ein gemeinsames Leben mit ihm erhofft. Das Jobcenter fordert daher die Grundsicherungsleistungen zurück. Das geht nicht – urteilt das baden-württembergische Landessozialgericht.
16.02.2021 - 06:00 Uhr
Stuttgart - Es ist für Außenstehende schwer bis gar nicht zu verstehen, wie man auf einen Heiratsschwindler hereinfallen kann. Dafür müsste man sich wohl in die konkrete Situation der Betroffenen hineinversetzen. Doch ist dies einer 62-Jährigen aus dem Landkreis Heilbronn passiert.