Ist es das Ende für die lang ersehnte Ortsumfahrung an der B10 bei Enzweihingen? Die Richter des VGH Mannheim sehen die Planungen als rechtswidrig an.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart für die Ortsumfahrung der B 10 bei Enzweihingen für rechtswidrig angesehen. Die VGH-Richter geben damit vier Klägern recht: dem Naturschutzbund Baden-Württemberg, drei Grundstückseigentümern und einem Unternehmen. Allerdings hält das Gericht den Beschluss des RP für heilbar. Wie dies genau geschehen kann, ließ das VGH noch offen und verwies auf die ausstehende Urteilsbegründung.