Urteil des VGH Mannheim Richter kassieren Planung zur B10-Umfahrung bei Enzweihingen
Ist es das Ende für die lang ersehnte Ortsumfahrung an der B10 bei Enzweihingen? Die Richter des VGH Mannheim sehen die Planungen als rechtswidrig an.
Ist es das Ende für die lang ersehnte Ortsumfahrung an der B10 bei Enzweihingen? Die Richter des VGH Mannheim sehen die Planungen als rechtswidrig an.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart für die Ortsumfahrung der B 10 bei Enzweihingen für rechtswidrig angesehen. Die VGH-Richter geben damit vier Klägern recht: dem Naturschutzbund Baden-Württemberg, drei Grundstückseigentümern und einem Unternehmen. Allerdings hält das Gericht den Beschluss des RP für heilbar. Wie dies genau geschehen kann, ließ das VGH noch offen und verwies auf die ausstehende Urteilsbegründung.
Die Ortsumfahrung ist seit mehr als 50 Jahren Thema in dem von Lärm und Abgasen geplagten Vaihinger Teilort. Auf der Bundesstraße 10 verkehren täglich rund 30 000 Fahrzeuge. Eine rund 2,6 Kilometer lange Trasse mit einer Brücke soll die rund 4000 Bewohner entlasten, doch bereits im vergangenen Jahr stoppte der VGH vorläufig die Planungen. Das Hauptverfahren brachte mit dem Urteilsspruch am Freitag letzte Gewissheit: Die Planer des RP müssen erheblich nacharbeiten, da sie im Verfahren offenbar schwere Fehler begangen hatten.
Die Mängel kamen im achtstündigen Prozess am Donnerstag zur Sprache. Wie der VGH-Richter und Pressesprecher Wolfgang Frank erklärte, hätten die RP-Planer bereits das Tatsachenmaterial fehlerhaft gesammelt. Den Planfeststellungsbeschluss müssten sie deshalb schon in einem frühen Stadium heilen. Frank nannte vor allem Belange des Artenschutzes.
Bestätigt sieht sich Hans-Peter Kleemann, stellvertretender Landesvorsitzender des Naturschutzbundes (Nabu). „Wir sehen viele Arten in der geschützten Auenlandschaft gefährdet.“ Das RP habe zwar Naturschutzverbände, nicht aber die Öffentlichkeit beteiligt, nachdem bedrohte Tiere wie die Schlingnatter oder der Springfrosch kartiert worden waren. Das sahen die Richter als widerrechtlich an. Aus einem internen Vermerk des RP gehe hervor, dass man das Verfahren nicht in die Länge habe ziehen wollen. „Die Planungen spiegeln die Haltung einer Verwaltung wider, die weder den Natur- und Artenschutz noch die Klimaproblematik begriffen hatte.“ Diese Eingriffe in die Natur und der große Landschaftsverbrauch wären nicht wieder gutzumachen.
Zu wenig geprüft hat das RP offenbar auch Tunnelvarianten, von denen unter anderem der Nabu eine favorisiert. Auf diese Alternativen zum Brückenprojekt hatten die VGH-Richter bereits bei ihrem Beschluss im August 2022 hingewiesen. Die RP-Planer hatten die Kosten für die Tunnel mit 77 Millionen Euro nach Ansicht des VGH viel zu hoch angesetzt. Die Richter schätzten sie laut einem Prozessbeobachter am Donnerstag nur auf bis zu 45 Millionen Euro an.
Ist mit dem VGH-Richtspruch nun die gesamte Trassenplanung gekippt und müssen stattdessen Tunnel geplant werden? Das hatten Vaihinger Stadträte vor einem Jahr schon befürchtet und geargwöhnt, der Bau könne sich bis 2045 verzögern. Doch so klar ist die Sache nicht: Die Richter gehen davon aus, dass die Mängel des Planfeststellungsbeschlusses in einem „ergänzenden Verfahren“ ausgeräumt werden können. Ob diese Heilung beinhaltet, dass sich das RP eingehender mit der Tunnellösung beschäftigen muss, ließ der VGH am Freitag offen.
Von einem Aus für die geplante Umfahrung kann aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart nicht die Rede sein. Denn die Klage, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, sei abgewiesen worden, teilt die Behörde in einer Stellungnahme am Freitag mit: „Das Gericht hat mit seiner Entscheidung die planfestgestellte Trassenführung nicht grundsätzlich in Frage gestellt.“ Wie die Behörde weiter vorgeht, will sie erst nach der Urteilsbegründung entscheiden.
Gegen einen Tunnel und für eine Trasse durch die Enzaue hatte sich der Ortschaftsrat von Enzweihingen entschieden – und folgten damit dem Votum von 70 Prozent der Bürger von 2013. Erst vor einem Jahr hatten die Räte in einem Brandbrief gegen den Tunnel gewettert und ihrem Ärger über das Ersturteil des VGH Luft gemacht. Starke Abgase aus den Tunneleingängen und die verengte Zufahrt zur dann in ihrer Existenz gefährdeten Sportgaststätte wurden als Argumente genannt sowie eine Brücke, die als Zufahrt zu einem Tunnel erforderlich sei. „Wir halten die Umfahrung für die beste Lösung“, sagt der Ortsvorsteher Matthias Siehler, der für die Freien Wähler im Gemeinderat sitzt.
Der Vaihinger Oberbürgermeister Uwe Skrzypek geht davon aus, dass sich nun erst einmal zehn Jahre lang an der Situation in Enzweihingen nichts ändern wird. In der Zwischenzeit könne man aber die Situation in Enzweihingen verbessern. So benötige die Kronen-Kreuzung eine Vollbeampelung, damit der Verkehr die B 10 besser kreuzen könne. Mit Blitzern sollte der Verkehrslärm von Rasern in der Nacht bekämpft werden. Und auch der Bau eines Radweges auf der alten WEG-Zugtrasse bis nach Enzweihingen könnte über eine alte Eisenbahnbrücke den Schulweg sicherer machen. „Wenn wir das alles schaffen, haben wir viel erreicht, so lange das große Rad sich nicht dreht.“
Er wolle nicht polarisieren, so Skrzypek auf die Frage, ob er weiter Tunnellösungen bevorzuge. Wenn aber nun noch einmal Lösungen geprüft würden, müsse man den Umzug der Straßenmeisterei mit berechnen.
Ob das RP auch die Einwände der Grundstückseigentümer noch einmal ausreichend prüft, bleibt zu hoffen. Die Umsiedlung einer Schreinerei, Pläne zu einem Steinbruchbetrieb und die möglichen Veränderungen für eine Tankstelle kamen offenbar zu kurz.
Von einem Zeitverlust von 15 Jahren spricht der Grünen-Landtagsabgeordnete Markus Rösler. Eine Trasse durch die geschützte Enzaue sei nicht mehr zeitgemäß. Gefragt seien jetzt Flüsterasphalt und andere Maßnahmen zum Lärmschutz im Ort.