Das Landgericht Stuttgart entscheidet gegen das bisherige Breuninger-Führungsduo Van Agtmael und Meilicke und spricht dem früheren Stiftungs-Geschäftsführer Blumers eine Beteiligung an dem Stuttgarter Kaufhaus zu.

Stuttgart - Rechtsanwalt Wolfgang Blumers hat nach einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts Anspruch auf eine Beteiligung am Kaufhaus Breuninger. Die 22. Zivilkammer des Landgerichts sprach ihm zehn Prozent an der Zwischenholding BSG zu, die mit 80 Prozent an Breuninger beteiligt ist. Der Vorsitzende Richter Andreas Patschke sprach von einem Teilurteil. Denn noch offen ist die Frage, ob und in welcher Höhe Blumers einen weitergehenden Anspruch auf Beteiligung an Gewinnen dieser Zwischenholding hat. Zunächst einmal hat er Anspruch auf Auskunft darüber, welche Aufwendungen und Gewinne bei Willem van Agtmael und Wienand Meilicke anfielen, als sie 2004 nach Auflösung der Breuninger-Doppel-Stiftung das Stuttgarter Kaufhaus übernahmen.

 

Van Agtmael und Meilicke waren damals ebenso wie Blumers Geschäftsführer der Stiftung. Ursprünglich war vorgesehen, dass alle fünf Geschäftsführer, zu denen auch noch Benno Stratmann und Theo Henselijn gehörten, Breuninger übernehmen sollten. Dieser Wille zur gemeinsamen Übernahme von Breuninger ist nach Ansicht des Gerichts klar ersichtlich gewesen. Dass Blumers im Jahr 2004 daran gehindert war, seinen Anteil zu übernehmen, weil seine Partner in der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz dagegen waren, betrachtete das Gericht als unerheblich. Der Vorsitzende Richter: „Die Sache war damit nicht vom Tisch, sondern nur in die Zukunft verschoben.“

Der Richter spricht von einem Freundschaftspreis

Wirtschaftliche Hindernisse für einen solchen Erwerb hätte es aus Sicht des Gerichts nicht gegeben. Patschke sprach davon, dass der Verkauf an van Agtmael und Meilicke zu einem Freundschaftspreis erfolgt sei – für 41,1 Millionen Euro. Der Aufwand sei durch die Stundung des Kaufpreises und durch Ausschüttungen effektiv noch beträchtlich gemindert worden. Als einziger der drei zu kurz gekommenen Ex-Geschäftsführer reichte Blumers Klage ein und verließ nun als Sieger den Gerichtssaal. Aufmerksamer Zuhörer war Benno Stratmann, der ebenso wie Theo Henselijn in dem Verfahren als Zeuge aufgetreten ist; beide sehen sich von Meilicke und van Agtmael ebenfalls getäuscht. Stratmann nannte das Urteil nach der Verkündung überraschend. Die Frage, ob er nun ebenfalls klagen wolle, ließ er unbeantwortet.

Van Agtmael und Meilicke reagierten enttäuscht: „Die Entscheidung des Gerichts ist für uns völlig unverständlich. Die Begründung erscheint uns sehr konstruiert und nicht nachvollziehbar. Wir werden auf jeden Fall in Berufung zu gehen und gehen davon aus, dass die nächste Instanz dieses fragwürdige Urteil korrigieren wird. Bis dahin ändert sich an den Besitzverhältnissen gar nichts.“ Blumers’ Anwalt Alexander Burger aus der Sozietät Binz & Partner hofft dagegen auf einen Kompromiss: „Wir nehmen an, dass die Gegenseite jetzt das Gespräch mit uns suchen wird, um allen Beteiligten einen jahrelangen Zug durch die Instanzen zu ersparen – nicht zuletzt im Interesse des Unternehmens selbst, das ja immer wieder in den Schlagzeilen war.“ Seniorchef Mark Binz wies darauf hin, dass er bereits vor Prozessbeginn vorgeschlagen habe, als Ersatz für die 2004 aufgehobene Breuninger-Stiftung eine neue Stiftung zu errichten. Binz: „In diese sollte dann eine Mehrheitsbeteiligung an der Breuninger-Gruppe eingebracht werden, um dadurch den letzten Willen des Stifters Heinz Breuninger zu entsprechen.“ Heinz Breuninger habe das Kaufhaus nicht nur vor einer Übernahme, sondern auch vor Streit im Gesellschafterkreis schützen wollen.