Drei weitere Männer, die an einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen den Banden Red Legion und Black Jackets am Esslinger Obertor verwickelt waren, sind jetzt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Am 21. Dezember 2012 trifft sich ein Dutzend Mitglieder der Jugendgang Black Jackets aus Stuttgart in einer Shisha-Bar am Esslinger Obertor zu einer Weihnachtsfeier. Kurz vor Mitternacht kommen plötzlich fünf junge Leute hinein und streben zu deren Tisch. Es sind Mitglieder und Unterstützer der rivalisierenden Gruppe Red Legion, die Esslingen für sich beanspruchen. „Kommt mal raus“, sagt deren 26-jähriger Anführer. Die Black Jackets folgen prompt. Beim Rausgehen befiehlt ein Red-Legion-Mitglied einer Freundin, die auch in der Bar sitzt: „Sitzen bleiben! Fresse halten! Egal, was passiert“.

 

Vor der Tür stehen den Black-Jackets-Mitgliedern fast 30 Red-Legion-Männer gegenüber. Ein 23-Jähriger fragt den damaligen Anführer der Schwarzjacken: „Was macht ihr hier?“ Schon sticht der 23-Jährige zweimal zu. Es folgt ein Gewaltausbruch, der keine zwei Minuten dauert. Am Ende liegt ein 22 Jahre alter Mann der Black Jackets erstochen am Boden. Sein Bruder erleidet lebensgefährliche Stichverletzungen. Eine Not-OP wird sein Leben retten. Zwei weitere Schwarzjacken erleiden schwere Schnittverletzungen.

Inzwischen sind fast alle Angeklagten verurteilt

Zwei Jahre nach der Attacke sind nun fast alle der 18 Angeklagten verurteilt. Der Fall war angesichts der vielen Angeklagten am Landgericht in drei Prozesse aufgeteilt worden, um das Verfahren zu beschleunigen. Am Donnerstag erhielten nun drei junge Männer mehrjährige Jugendstrafen. Der 23-Jährige, der auf den damaligen Chef der Black Jackets eingestochen hatte und ihn dabei schwer verletzte, muss für achteinhalb Jahre hinter Gitter. Die beiden anderen jeweils 22 Jahre alten Männer wurden zu Strafen von viereinhalb und vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

In den zwei anderen Verfahren hatten zwölf weitere Angeklagte Gefängnis- und Jugendstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie achteinhalb Jahren erhalten. Einem Angeklagten wurde hingegen nicht nachgewiesen, an dem Rollkommando beteiligt gewesen zu sein. Er wurde daher freigesprochen.