Sehr viel schneller als geplant ist der Vergewaltigungsprozess gegen einen 48-jährigen Mann aus Kaisersbach zu Ende gegangen. Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau, Körperverletzung, versuchter Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Mit diesem Antrag entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte dagegen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für ausreichend erachtet.
Angeklagter legt Geständnis ab
Statt wie geplant nach fünf Verhandlungstagen konnte das Verfahren bereits am zweiten Prozesstag abgeschlossen werden, da der 48-Jährige gleich zu Beginn ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. „Ich bedauere, was passiert ist. Ich habe einen großen Fehler begangen“, so der Angeklagte im Gerichtssaal. An diesem Tag seien Probleme, die sich seit einiger Zeit aufgeschaukelt hatten, eskaliert. Ihm sei bewusst, dass sich die Wertvorstellungen des Islams, nach denen er lebe, sich vom deutschen Recht unterscheiden würden. Er lebe in einem Konflikt, sei aber bereit, daran zu arbeiten. Er wisse, dass er eine „sehr gute Ehefrau“ habe, umso mehr tue ihm die Tat leid, erläuterte der gelernte Koch, der aus politischen Gründen 2014 nach Deutschland gekommen war und hier seit neun Jahren ohne Auffälligkeiten lebt und arbeitet.
Nach Ansicht des Gerichts hatte das Ehepaar seit mehreren Wochen Streit miteinander, weswegen die 14 Jahre jüngere Frau die Nächte im Zimmer eines der drei Söhne verbrachte. Als sie am 13. Juli dieses Jahres am Nachmittag in die gemeinsame Wohnung nach Kaisersbach gekommen war und sich mit einem Tee ins Zimmer des Sohnes zurückgezogen hatte, folgte ihr der Angeklagte und begann wieder zu streiten. „Ich schicke dich nach Syrien zurück, wo ich dich hergeholt habe, wenn du nicht jeden Tag mit mir schläfst“, hat der 48-Jährige nach den Erkenntnissen des Gerichts gedroht. Zudem habe er von seiner Frau die Herausgabe ihrer Bankkarte verlangt.
Als die Frau ihren Wunsch nach einer Trennung erneut zum Ausdruck brachte, zerrte der Angeklagte seine Ehefrau ins Bad und verschloss die Tür, ließ den Schlüssel jedoch stecken. Dann packte er sie von hinten und brachte sie zu Boden. Er habe ihr Leggins und Unterhose heruntergezogen, obwohl sie klar erklärt hatte, dass sie das nicht wolle. Der Frau sei es zunächst gelungen, die Hosen noch einmal hochzuziehen. Dann habe sich der 48-Jährige jedoch durchgesetzt: Er habe ihre Beine emporgehoben, einen Finger in den Po gesteckt und dies mit seinem Mobiltelefon fotografiert. „Erst dann gelang es der Frau, dem Angeklagten das Smartphone aus der Hand zu schlagen“, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Tormählen.
Beim anschließenden Kampf sei sie mit dem Kopf gegen die Toilettenschüssel gestoßen. Dennoch sei es ihr gelungen, den Mann mit den Füßen wegzutreten, das Bad zu verlassen und die Polizei zu alarmieren. Obwohl ihr der Angeklagte im Falle einer Aussage angedroht habe, ihr „das Gesicht aufzuschlitzen“, habe sie ihn angezeigt. Die Frau erlitt Hautabschürfungen an Knie und Schulter, Rötungen, Kratzer am Rücken und der Hüfte sowie eine blutende Wunde am Po.
Das Opfer äußert sich nicht zur Tat
Die Frau, die sich vor Kurzem von dem Mann hat scheiden lassen, hatte zu der Tat vor Gericht nichts sagen wollen. Sie hatte lediglich ganz allgemein erklärt, dass es ihr nicht gut gehe, da sie unter Stress stehe und von ihrem Hausarzt Medikamente bekomme. Es sei schwierig, allein mit drei Kindern zu sein und arbeiten zu müssen. Nachts schlafe sie oft schlecht. Auch der jüngste, elfjährige Sohn leide noch immer an den Folgen der Tat: Er wache nachts manchmal auf und frage, ob die Tür abgeschlossen sei.