Tragödie vor der Metzgerei: 60-Jährige Altdorferin muss wegen fahrlässiger Tötung 18 Monate ins Gefängnis. Sie hatte beim Rückwärtsfahren aus der Parkbucht eine 82-Jährige mit ihrem Rollator übersehen.

Altdorf/Stuttgart - Soll man eine 60 Jahre alte Autofahrerin wegen eines groben Verkehrsverstoßes, bei dem ein Mensch den Tod fand, gleich ins Gefängnis stecken? Mit der Frage beschäftige sich jetzt in zweiter Instanz das Stuttgarter Landgericht. Die Frau hatte am 6. September in Altdorf beim Rückwärtsfahren mit ihrem Fahrzeug eine 82-jährige Rentnerin erfasst und tödlich verletzt.