Urteile zu Umfahrungen Richter decken Schlampereien auf

Durch Enzweihingen quälen sich auf der B 10 täglich 30 000 Fahrzeuge. Foto: Simon Granville

Das vorläufige Aus für die Umfahrungspläne sowohl in Affalterbach als auch in Enzweihingen ist selbst verschuldet. Im zweiten Anlauf sollten die Behörden sorgfältiger arbeiten, sonst verzögern sich die Projekte noch weiter, meint unsere Autorin Karin Götz.

Ludwigsburg: Karin Götz (kaz)

Es läuft alles andere als rund bei den zwei großen Umfahrungsprojekten im Landkreis Ludwigsburg. Mehrere Klagen hatten die Pläne sowohl für die Umgehung in Affalterbach als auch für die in Enzweihingen per Eilentscheid ausgebremst. Und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat sie im Hauptverfahren jetzt beide gestoppt. Im Juli sind die Richter Normenkontrollanträgen von drei Landwirten gefolgt: Der Bebauungsplan „Ortsentlastungsstraße Affalterbach“ ist an einer falschen Einordnung gescheitert. Der geplante Straßenneubau war als Gemeindestraße konzipiert, da es sich aber um eine Landesstraße handelt, hätte die Kommune die Genehmigung des Trägers der künftigen Baulast einholen müssen, also das Okay des Landes. Was jedoch nicht passiert ist. Auf wessen Konto der Fauxpas geht? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Das Landesverkehrsministerium war am Verfahren beteiligt, hatte jedoch nie den Finger gehoben und auf den möglichen Verfahrensfehler hingewiesen. Die Gemeinde wiederum kam selbst auch nicht drauf.

 

Jetzt am Donnerstag folgte das vorläufige Aus für die Enzweihinger Umfahrungspläne für die B 10. Mehr als 100 Millionen Euro würde deren Umsetzung kosten. Seit mehr als 50 Jahren warten die 4000 Einwohner des Vaihinger Stadtteils auf eine Entlastung. Rund 30 000 Fahrzeuge sind auf der Strecke jeden Tag unterwegs. Eine Umgehung und zwei Brücken sollten die Belastung reduzieren. Doch die Richter des fünften Senats am VGH Mannheim haben in der Hauptverhandlung aufgrund von Verfahrensfehlern im Sinne der Kläger entschieden. Die Öffentlichkeit wurde in Teilen offenbar bewusst nicht ausreichend beteiligt, Alternativen im Bereich des Artenschutzes wurden nicht ausreichend geprüft eine mögliche Untertunnelung sei ebenfalls quasi ohne tiefer gehende Prüfung ausgeschlossen worden, so ihre Argumentation.

Die Liste der Mängel, die noch länger ist, offenbart ein erschreckendes Maß an Schlamperei. Das Regierungspräsidium gibt ein verheerendes Bild ab und hat sich ebenso wenig mit Ruhm bekleckert wie die Beteiligten am Affalterbacher Projekt. Revisionen sind in beiden Fällen nicht zugelassen. Allerdings bedeuten die Urteile auch nicht das endgültige Aus für die Umfahrungen. Die Mängel seien „heilbar“ vermeldet der VGH mit Blick auf Enzweihingen, und auch in Affalterbach wird an den Plänen festgehalten. Die Gemeinde wird Gespräche mit den zuständigen Landesbehörden führen, um die notwendige Genehmigung zu bekommen. Wird aus Fehlern gelernt, könnte im zweiten Anlauf gelingen, was bis jetzt misslang.

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