In der Faschingszeit verkleiden sich viele Menschen gerne. Doch nicht jede Verkleidung ist erlaubt. Wir geben einen Überblick über verbotene Kostüme – zum Teil werden diese mit empfindlichen Strafen geahndet!

Katrin Jokic

Pirat, Honigbiene, Prinzessin – eines dieser Kostüme kann Sie unter Umständen ganz schön in Schwierigkeiten bringen. Wissen Sie, welches?

 

Es ist der Pirat. Aber keine Sorge: Prinzipiell ist es natürlich nicht verboten, sich als Seeräuber zu verkleiden. Problematisch wird es nur dann, wenn Sie eine Waffenattrappe bei sich tragen, die zu echt aussieht. Denn bei der Wahl Ihres Karnevalskostüms müssen Sie vor allem drei Dinge beachten:

1. Waffenattrappen dürfen nicht zu echt aussehen

2. Eine Uniform darf nicht zu echt aussehen

3. Sie dürfen keine verbotenen Symbole verwenden

Waffenattrappen an Karneval

An Karneval sind Kostüme wie Pirat, Polizist, Soldat, Cowboy oder Ritter oft mit Accessoires wie Waffen ausgestattet. Attrappen von Schusswaffen, Schwertern & Co sind grundsätzlich erlaubt. Allerdings können Waffen, die täuschend echt aussehen, als Anscheinswaffen gelten. Dazu zählen auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die wie echte aussehen.

Das deutsche Waffengesetz besagt in Anlage 1 zu § 1 Absatz 4: „Ausgenommen sind solche Gegenstände, die deutlich als Spielzeug oder für Brauchtumsveranstaltungen erkennbar sind […] Dies umfasst insbesondere Gegenstände, die um 50 Prozent größer oder kleiner sind als eine echte Feuerwaffe, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Feuerwaffenkennzeichnungen aufweisen.“

Stellen Sie also sicher, dass die Waffen, die zu Ihrem Kostüm gehören, eindeutig als Spielzeug erkennbar sind. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

Uniformen als Kostüme

Im Fasching sind Uniformen oft sehr beliebt. Ob als Kapitän, Pilot oder Polizist – viele finden solche Kostüme nicht nur lustig oder cool, sondern auch ansprechend. Doch auch hier sollte man vorsichtig sein! Wie bei den Waffen gilt auch für Uniformen: Wenn die Kostüme klar erkennbar sind, gibt es kein Problem.

In § 132a des Strafgesetzbuchs (StGB) steht: „Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ In Absatz 2 des Gesetzes wird geregelt, dass dies auch für Uniformen gilt, die echten „zum Verwechseln ähnlich sind“. Das gilt im Übrigen auch für Amtskleidungen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

Wer sich also gerne als Polizist oder auch als Richter oder Priester verkleiden möchte, sollte sichergehen, dass das Kostüm als solches zu erkennen ist – sonst gilt es unter Umständen als „verbotenes Kostüm“.

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Verbotene Symbole im Karneval

In Deutschland sind zahlreiche Symbole aus der NS-Zeit sowie Kennzeichen anderer rechtsextremer Gruppierungen gesetzlich verboten und dürfen daher auch nicht in Kostümen verwendet werden – selbst wenn sie eindeutig als Verkleidung erkennbar sind.

Verbotene Kostüme umfassen solche, die beispielsweise ein Hakenkreuz zeigen, unabhängig von seiner Ausrichtung. Die Verwendung von Hakenkreuzen in bogenförmigen Linien oder als Negativ ist ebenfalls untersagt. Ebenfalls nicht erlaubt ist die Darstellung der „(Doppel-)Siegrune“, dem Symbol der SS, sowie des Keltenkreuzes, da es strafbar ist.

Darüber hinaus sollten Sie auch Codes und Symbole vermeiden, die mit der rechten Szene in Verbindung stehen und eine klare politische Botschaft tragen. Dazu gehören unter anderem:

  • 88 (symbolisch für „Heil Hitler“, da H der 8. Buchstabe im Alphabet ist)
  • WP/ White Power („Weiße Vorherrschaft“)
  • Schwarze Sonne (zwölfarmiges Hakenkreuz)
  • Reichkriegsfahne (in verschiedenen Darstellungsformen)
  • SGH/ Sieg Heil (Teil des Hitlergrußes)
  • B&H / Blood & Honour / Blut und Ehre (ein Slogan der Hitlerjugend)

Indianer-Verkleidung: Verboten oder nicht?

Jahrzehntelang war die Verkleidung als „Indianer“ ein beliebter Kostümklassiker in Deutschland. Seit einigen Jahren jedoch gibt es Debatten darüber, ob es noch erlaubt sein sollte, ein solches Kostüm zu tragen. In manchen Kitas beispielsweise sind diese Verkleidungen nicht mehr gerne gesehen. Der Grund: Die Kultur der indigenen Völker Amerikas, die auch heute noch Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt sind, wird damit ins Lächerliche gezogen. 

Ein rechtliches Verbot solcher Kostüme gibt es nicht und viele Menschen finden die Debatten darüber unnötig. Andere verstehen die Diskussionen als Chance, um auf verletzende Stereotype aufmerksam zu machen.

Die Native American Association of Germany schreibt auf ihrer Website (1): „Ein Kind, dass in ein "Indianer"-Kostüm schlüpft, verfolgt damit definitiv keine rassistischen Absichten und viele Erwachsene, die dies als Kind getan haben oder immer noch tun, ebenfalls nicht.“ Dennoch kritisiert die Organisation, dass die Kostüme der reichhaltigen Kultur der zahlreichen Native American Nations nicht gerecht werden und diese auf eine Klischeevorstellung reduzieren. Das wiederum hat für viele Native Americans negative Folgen, weil sich diese Klischees über Karneval hinaus in den Alltag übertragen, zumal die stereotype Darstellung auch noch in vielen Filmen, Büchern etc. vorherrscht.

In einem anderen Artikel schreibt die NAAOG: „Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung will sich nicht von den stereotypen Vorstellungen verabschieden, mit denen liebgewonnene Kindheitserinnerungen verbunden sind.“ (2)

Die Debatte gilt im Übrigen nicht nur für „Indianer“-Kostüme, sondern auch für stereotype Verkleidungen als Chinese, Geisha, Inder, für Verkleidung mit Blackfacing oder anderen Kostüme, die fremde (insbesondere diskriminierte) Kulturen durch klischeehafte Darstellung abwerten.

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Am Ende kann jeder selbst entscheiden, welches Kostüm er oder sie tragen möchte. Doch es gibt ja noch zahlreiche andere Verkleidungen, die unproblematisch sind und mit denen alle unbeschwert und fröhlich zusammen feiern können.