Die Verbraucher sollen laut Bundesnetzagentur wahrheitsgemäß über die Geschwindigkeit ihres Anschlusses informiert werden – damit sie nur noch das bezahlen müssen, was sie wirklich bekommen.

Bonn - Internetkunden sollen künftig besser über die Geschwindigkeit ihres Anschlusses informiert werden. Außerdem dürfen sie frei wählen, welches Anschlussgerät (Router) sie nutzen wollen. Das wird für alle Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben, die Internetanschlüsse anbieten. So sieht es eine Verordnung vor, deren Entwurf die Bundesnetzagentur am Dienstag veröffentlicht hat. Unternehmen können dazu bis Ende März Stellung nehmen. Danach werden die neuen Vorschriften verbindlich erlassen.

 

Entscheidend sei dabei, dass die Verbraucher die Informationen einfach und verständlich erhielten und sie nicht mühevoll zusammensuchen müssten, sagte Jochen Homann, der Präsident der Aufsichtsbehörde. Bislang ist es so, dass Verbraucher oft für eine Geschwindigkeit bezahlen, die in ihrem Fall nicht erreicht wird. Die Anbieter schreiben eine Übertragungsrate in den Vertrag, die über den tatsächlichen Möglichkeiten liegt. Bis zu 16 Megabit pro Sekunde werden da zum Beispiel angeboten, während in Wirklichkeit nur zwölf MBit/s übertragen werden können. Künftig müssen Anbieter den Kunden vor Vertragsabschluss ein Informationsblatt vorlegen, in dem nicht nur die maximale Geschwindigkeit, sondern auch die Mindestgeschwindigkeit angegeben wird. Nachdem der Anschluss geschaltet ist, muss der Verbraucher die Möglichkeit haben, die Geschwindigkeit direkt zu messen. Darauf muss der Anbieter hinweisen. Die Bundesnetzagentur will dafür einen Geschwindigkeitstest entwickeln und anbieten. Außerdem können die Unternehmen eigene Messverfahren zur Verfügung stellen. Sie müssen die vertraglich vereinbarte und die gemessene Geschwindigkeit in einer Grafik übersichtlich aufbereiten und den Kunden darüber informieren.

Kunden erhalten einen Rechtsanspruch auf die Informationen

Mit der Verordnung werden die Kunden einen Rechtsanspruch auf diese Informationen erhalten. Die Netzagentur will auch vorschreiben, welche weiteren Informationen vor Vertragsabschluss gegeben werden müssen. Im dazu nötigen Informationsblatt soll stehen, welche Dienste in dem vereinbarten Datenvolumen enthalten sind und welche nicht. Die Anbieter berechnen die zusätzlichen Dienste bei Bedarf nämlich extra. Damit die Kunden frei wählen können, welchen Router sie sich anschaffen wollen, werden die Unternehmen verpflichtet, Zugangskennungen und Passwörter für die Nutzung der Dienste bekanntzugeben. Nur so ist es möglich, dass die Verbraucher nicht nur den Router des Diensteanbieters nutzen können, sondern auch die anderer Hersteller. Der Routerzwang, den einige Unternehmen ausüben, wird damit entfallen. Darüber hatten sich in den vergangenen Monaten viele Nutzer beschwert. Schließlich soll es Kunden mit der neuen Verordnung erleichtert werden, den Anbieter von Internetanschlüssen zu wechseln. Dazu wird vorgeschrieben, dass die Kunden jeden Monat über das Ende der Mindestvertragslaufzeit informiert werden. Das muss in der Rechnung aufgeführt werden. Dort soll auch darauf hingewiesen werden, wo der Kunde ausführliche Informationen zum Anbieterwechsel finden kann. Das ist unter anderem auf der Internetseite der Bundesnetzagentur möglich.

Der Entwurf für die neue Transparenz-Verordnung geht auf Eckpunkte zurück, die die Bundesnetzagentur im Mai 2013 vorgelegt hat. Die Anbieter haben ihrerseits den Entwurf einer Selbstverpflichtung vorgelegt, mit der sie ihre Kunden freiwillig informieren wollten. Dieser Beitrag sei bei der Verordnung berücksichtigt worden, teilte die Netzagentur mit. Wenn die Verordnung erlassen wird, ist sie bindend für alle Internetanbieter. Der Bundesverband Breitbandkommunikation bedauerte, dass die Netzagentur den Vorschlag zur Selbstverpflichtung nicht mitgetragen und nicht auf eine Verordnung verzichtet habe.