Der Vaihinger Bezirksbeirat hat grünes Licht für das Konzept zu den Vergnügungsstätten gegeben. Damit soll die weitere Ansiedlung eingedämmt werden.

Vaihingen - Am Ende war das Votum dann doch recht eindeutig. Neun Bezirksbeiräte stimmten in der Sitzung am Montagabend für die Spielstättenkonzeption der Stadt Stuttgart, vier waren dagegen. Drei Räte haben sich ihrer Stimme enthalten. Ziel des vom Büro Donato Acocella ausgearbeiteten Konzepts ist es, die weitere Ansiedlung von Spielhallen im gesamten Stadtgebiet einzudämmen.

 

Ganz verbieten lassen sich die Vergnügungsstätten per Gesetz aber nicht. Mit der neuen Konzeption soll die Ansiedlung dadurch gesteuert werden, dass sich Spielhöllen nur noch in sechs Gebieten in Stuttgart ansiedeln dürfen. Gebiete, die laut städtischem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu den Kategorien A, B und C gehören. „Aber auch dort soll eine Ansiedlung nur in einem kleinen Zulässigkeitsbereich möglich sein“, erklärte Hermann-Lambert Oediger vom Amt für Stadtplanung den Bezirksbeiräten. Außerdem dürfen Spielhöllen keine Räumlichkeiten mehr im Erdgeschoss beziehen. „Allerdings muss ich auch Wasser in den Wein schütten“, sagte Oediger. Denn die vom Lörracher Gutachter Acocella vorgeschlagenen Mindestabstände von 85 Metern haben keine Rechtssicherheit, weshalb sie in der Umsetzung nicht berücksichtigt werden können.

Vaihinger Zentrum ist als C-Zentrum ausgewiesen

Oediger war nach Vaihingen gekommen, weil das Kerngebiet als C-Zentrum ausgewiesen ist. Bereits in der vergangenen Woche wurde allen Bezirksbeiräten das Konzept im Stuttgarter Rathaus vorgestellt. „Seit 1989 gibt es für jeden Stadtbezirk eine sogenannte Vergnügungsstättensatzung“, sagte Oediger. „Diese reichen aber nicht mehr aus.“

Laut dem Konzept des Büros Acocella erstreckt sich der Zulässigkeitsbereich über die Kreuzung an der Hauptstraße und am Vaihinger Markt. Wenn der Gemeinderat die Konzeption verabschiedet, würde das bedeuten, dass der Ausschluss von Spielhallen im Fall zweier Bebauungspläne – die Fläche, auf der sich zum einen heute die Schwabengalerie befindet und zum anderen der Vaihinger Markt – künftig hinfällig würde. „Wir können nicht einen Zulässigkeitsbereich vorschlagen, in dem dann Bebauungspläne weitere Vergnügungsstätten ausschließen“, sagte Oediger. Er könne die Bezirksbeiräte verstehen, wenn sie denken, dass das Konzept zu ihren Lasten ausfalle. „Allerdings müssen Sie berücksichtigen, dass auch Sie gewinnen, weil der Zulässigkeitsbereich künftig viel kleiner wäre als bisher.“ Zudem verwies er auf die Erdgeschossregelung. Die beiden Haupteingänge des Einkaufszentrums im Norden und Süden seien im Erdgeschoss.

Weitere Hallen sind möglich

Konrad Ruf von den Freien Wählern betonte, dass die Verwaltung mit der Vorlage versucht habe, ein sinnvolles Konzept zu planen. „Es ist wichtig, das umzusetzen“, sagte er. Wolfgang Georgii von der CDU appellierte an das gesamte Gremium, nicht zu verklemmt zu sein. „Vaihingen hat 45 000 Einwohner“, sagte er. „Da verlangt man auch solche Einrichtungen.“ Den Mitarbeiter der Verwaltung fragte er, wie viele Spielhallen mit dem neuen Konzept hinzukommen könnten. „Die Antwort ist zweigeteilt“, sagte Oediger. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag sei keine weitere Spielhalle möglich, wegen des Mindestabstands von 250 Metern. In Bezug auf die städtische Konzeption seien weitere Hallen möglich, allerdings sei die Anzahl „sicher beschränkt“.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke beantragte, „im vom Gutachter festgelegten C-Zentrum von Vaihingen keine Spielhallen zuzulassen“. FDP-Stadtrat Günter Stübel bezeichnete die Pläne des Gutachters stellenweise als unklar und verwirrend. Matthias Filbinger von den Grünen plädierte dafür, die Entscheidung zu vertagen. Ein entsprechender Antrag fand jedoch keine Mehrheit. Ebenso wenig wie der Antrag von SÖS/Linke. In den kommenden Tagen werden die Mitarbeiter des Stadtplanungsamts in den weiteren betroffenen Bezirksbeiräten zu Gast sein. Am 6. März soll das Konzept im Ausschuss für Technik und Umwelt auf der Tagesordnung stehen.