Am 1. April beginnt das Parkraummanagement in Degerloch und Zuffenhausen. In Gebieten in Stuttgart-Mitte und Osten im wird das Anwohnerparken ausgeweitet. Wir erklären, was das für Anwohner und Gewerbetreibende bedeutet.
Die Parkscheinautomaten stehen schon, vom 1. April an sind sie freigeschaltet. Dann werden noch mehr Parkplätze in Stuttgart gebührenpflichtig sein. Denn die Stadt weitet das sogenannte Parkraummanagement aus – und zwar auf weitere Gebiete in S-Mitte und S-Ost. Zudem gilt die Regelung künftig auch in Degerloch im Bereich zwischen Löffelstraße, Karl-Pfaff-Straße, Leinfelder Straße und Albstraße. In Zuffenhausen müssen Autofahrer im Bereich zwischen Gottfried-Keller-Straße, Rütlistraße, Stammheimer Straße und Neckarsulmer Straße vom 1. April an für das Abstellen ihres Autos zahlen, wobei ein Bereich um die Strohgäustraße ausgenommen ist.
Das sind die Gründe für ein Parkraummanagement
Das Ziel ist es nach Angaben der Stadt, die Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Denn Parkraum sei in Stuttgart vielerorts knapp, Autos würden häufig auf Gehwegen, im Park- oder gar Halteverbot abgestellt werden. Das gefährde Fußgänger, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen. An Einmündungen und Kurven werde die Sicht versperrt, Rettungsdienste, insbesondere große Feuerwehrfahrzeuge, würden beim Abbiegen behindert. Zudem verursache das Kreisen in einem Wohngebiet auf der Suche nach einem Parkplatz unnötig Lärm und Abgase.
Möglich ist die Einführung eines Parkraummanagements nur in Gebieten, in denen der Parkdruck nachweislich besonders hoch ist. Es funktioniert nach dem sogenannten Mischprinzip: Grundsätzlich stehen alle Parkplätze allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung. Bewohner können einen Bewohnerparkausweises kaufen und dann weitgehend kostenlos parken. Gewerbetreibende mit Sitz im Gebiet können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Alle anderen – also zum Beispiel Besucher und Kunden – müssen ein Ticket am Parkscheinautomaten lösen.
Wer muss wann fürs Parken bezahlen?
Das Parken ist generell werktags von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr für Personen ohne Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig. Es gibt Kurz- und Langzeitparkplätze. Kurzzeitparkplätze befinden sich in der Regel in der Nähe von Geschäften, die Höchstparkdauer beträgt tagsüber zwei Stunden. In dieser Zeit sind die Parkplätze auch für diejenigen gebührenpflichtig, die einen Bewohnerparkausweis oder eine Ausnahmegenehmigung haben. Allerdings dürfen diejenigen in den Außenbezirken ab 18 Uhr und in der Innenstadt ab 19 Uhr sowie samstags ab 14 Uhr auch auf Kurzzeitparkplätzen frei parken. Auf den Langzeitparkplätzen kann ein Tagesticket gelöst werden, das für 14 Stunden gilt. Bewohner mit Bewohnerparkausweis können hier gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt parken.
Was kostet ein Bewohnerparkausweis?
Ein Bewohnerparkausweis kostet derzeit 30,70 Euro im Jahr. Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende beträgt 120 Euro im Jahr. Beide Dokumente können online beantragt werden unter www.stuttgart.de/parkraummanagement. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Thema.
Vor- und Nachteile für Anwohner
Das Parkraummanagement hat Fürsprecher und Kritiker. Ein Ärgernis ist, dass wenn Anwohner Besuch bekommen, dieser mitunter viel Geld fürs Parken ausgeben muss. Aber auch für die Bewohner selbst kann es unbequem werden. So berichtet ein Leser aus Degerloch, dass er bisher ab 18 Uhr zwei Euro in den Automaten wirft und dann bis zum nächsten Morgen, 10 Uhr, parken kann. Weil er aber in der Regel dort parkt, wo nun Kurzzeitparkplätze ausgewiesen sind, muss er künftig um 8 Uhr noch einmal Geld in den Automaten werfen. „Das Lösen des Parkscheins am Vortag um 18 Uhr reicht nicht aus, da der Parkscheinautomat dann eine gültige Parkzeit bis 20 Uhr ausgeben würde“, erklärt die Stadtverwaltung dazu. Umgedreht forderten Anwohner im Norden Sonnenbergs im vergangenen Sommer ein Parkraummanagement in ihrem Wohngebiet, weil sie dort wegen des nahen Bürokomplexes an der Albstraße keinen Parkplatz mehr finden würden.