Für drei Monate genießen Mieter in Not Schutz vor Kündigung, wenn sie durch Corona weniger Geld haben. Länger darf der Mieterschutz nicht bestehen bleiben, kommentiert Markus Grabitz.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Stuttgart - Ende März hat die Bundesregierung mit dem befristet ausgeweiteten Kündigungsschutz angemessen auf die Herausforderung reagiert, die die Corona-Krise für den Wohnungsmarkt bedeutet. Mieter in Not sind vor außerordentlicher Kündigung geschützt, wenn sie bis zu drei Monate nicht zahlen.