SÖS-Stadtrat Gangolf Stocker, Versammlungsleiter zahlreicher Kundgebungen gegen Stuttgart 21, muss sich wegen Verstößen gegen Auflagen erneut vor Gericht verantworten.

Stuttgart - SÖS-Stadtrat Gangolf Stocker, Versammlungsleiter zahlreicher Kundgebungen gegen Stuttgart 21, muss sich wegen Verstößen gegen Auflagen erneut vor Gericht verantworten. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch und folgte damit dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft.

 

Die Anklagebehörde wirft dem 69-Jährigen vor, bei drei Demos nicht für genügend Ordner gesorgt zu haben. Bei einer weiteren Kundgebung soll er nicht verhindert haben, dass ein Tieflader mit Traktoren einer Bürgerinitiative in den Schlossgarten fuhr und auf einem Fahrzeug Musik abgespielt wurde. Das Landgericht hatte ihn im Dezember freigesprochen. Dieses Urteil hob das Oberlandesgericht nun wieder auf.