Versuchter Totschlag in Wernau Angeklagter muss für Eifersuchtstat in die Psychiatrie

Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart spricht den Haupttäter frei. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Ein 29-Jähriger, der in Wernau mit einem Schraubendreher auf einen Mann eingestochen hat, ist freigesprochen worden. Weil er an einer psychischen Erkrankung leidet, wird er aber in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Nachdem der Richter die Sitzung geschlossen hatte, nahmen sich die beiden Brüder in die Arme. Der Jüngere kniff dem Älteren freundschaftlich in die Backe. Ihm, dem 23-Jährigen, war die Erleichterung deutlich anzusehen, dem 29-Jährigen dagegen nicht. Der Ältere wirkte abwesend, fast so, als könne er nicht fassen, nicht verstehen, was in der Stunde zuvor geschehen war. Dabei war er es, den die 19. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen hat. Allerdings wird er in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Sein jüngerer Bruder ist am Dienstag wegen einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden.

 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ältere im März dieses Jahres in Wernau den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin mit einem Phasenprüfer, einem speziellen Schraubendreher für Elektriker, schwer verletzt hat. Sein jüngerer Bruder unterstützte ihn bei dem Angriff, indem er das Opfer festhielt. Außerdem machte er sich der schweren Körperverletzung schuldig, erklärte der Vorsitzende Richter. Laut den Ausführungen des Gerichts hatte der 29-Jährige am Morgen des 5. März 2022 am Telefon einen heftigen Streit mit dem neuen Partner seiner Ex-Freundin. Im Anschluss habe er seinen jüngeren Bruder kontaktiert und sei mit ihm von Stuttgart, wo die beiden Männer wohnen, mit der S-Bahn nach Wernau gefahren. Dort lebt die Ex-Partnerin, und dort wollte er ihren neuen Lebensgefährten treffen und verprügeln. Es kam zu einer Schlägerei zwischen den beiden Kontrahenten. Als der Jüngere bemerkte, dass der Gegner seinem Bruder körperlich überlegen ist, griff er ein und hielt diesen fest.

Täter leidet unter Psychosen

In seiner Brusttasche fand der 29-Jährige einen Schraubendreher und stach damit auf den Oberkörper seines Kontrahenten ein. Dabei fügte er diesem eine schwere Wunde im Brustbereich zu und verletzte zudem seinen Bruder am Unterarm. Erst da habe der Jüngere bemerkt, dass sein älterer Bruder einen Phasenprüfer als Waffe einsetzte. Weil es sich um einen Exzess des Älteren gehandelt und der Jüngere später schlichtend eingewirkt habe, wurde der 23-Jährige nicht als Mittäter schuldig gesprochen.

Geahndet wird aber, dass er dem Opfer eine Getränkedose auf den Kopf geschlagen hatte. Aus diesem Grund verurteilte ihn das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Außerdem muss er 30 Sozialstunden ableisten. Sechs Monate lang saßen die beiden Brüder bereits in Untersuchungshaft.

Dass der ältere Haupttäter die Tat begangen und im Anschluss auch noch der Mutter seiner herbeigeeilten Ex-Freundin Verletzungen zugefügt hat, sah das Gericht als erwiesen an. Der 29-Jährige wurde allerdings freigesprochen, weil er unter einer schweren psychischen Erkrankung leidet. Das ergab ein Gutachten. Im Gegensatz zu einem Bruder sei er deshalb in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt, sagte der Vorsitzende Richter. Das Leben des Mannes sei von Alkohol- und Drogenkonsum geprägt gewesen, von familiären Problemen und Depressionen. Der Maßregelvollzug sei keine Strafe, sondern soll dem 29-Jährigen dabei helfen, seine Psychosen in den Griff zu bekommen.

Zum Abschluss verdeutlichte der Richter nochmals, dass er das Urteil als etwas Positives für die beiden Männer sehe. Vor allem an den Jüngeren appellierte er, dieser solle die Chance nutzen und sich fortan nichts mehr zuschulden kommen lassen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert. Das Gericht ist nun deutlich unter dieser Forderung geblieben, weil es seine erste Straftat war. Er solle sich an die Auflagen halten, so etwas dürfe nicht mehr vorkommen, sagte der Jurist. „Denn wenn sie das nicht tun, dann scheppert es.“

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