Die Angebote der Discounter sind nur für den privaten Gebrauch. Laut Verordnung taugen sie nicht als Ersatz für einen Mund-Nasen-Schutz.

Stuttgart - Dank der Schnell- und Selbsttest-Angebote in Discountern für fünf Euro das Stück sowie der seit 8. März gültigen neuen Coronaverordnung herrscht bei den Verfahren zum Nachweis einer Covid-Infektion babylonische Sprachverwirrung. Nun gibt es Nasalabstriche für zu Hause und Tests, die in speziellen Zentren und Apotheken gemacht werden. Man spricht von PCR-Tests, PCR-Schnelltests, Antigentests durch Fachpersonal (POC) und solche zur Eigenanwendung oder Antikörpertests. Die einen berechtigen zum Besuch in einer Klinik, Kosmetik- und Tattoo-Studios, die anderen dienen nur zur Beruhigung.