Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat Klagen gegen die Volksabstimmung zum umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 zurückgewiesen.

Stuttgart - Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat Klagen gegen die Volksabstimmung zum umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 zurückgewiesen. Die Klage des Freiburger Jura-Professors Manfred Löwisch wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfes und des Referendums selbst sei nicht zulässig, erklärte das Gericht am Montag. Antragsteller im Wege eines möglichen Organstreits könnten der Landtag oder die Regierung sein, nicht aber ein einzelner Bürger. Die Anträge zweier weiterer Bürger auf Stopp der Volksabstimmung seien ebenfalls als unzulässig erachtet worden (Az.: GR 5/11 und GR 6/11).