Vor Bund-Länder-Beratungen in der Coronakrise Entwurf sieht Notbremsen-Mechanismus bei Kontaktbeschränkungen vor

Vor den Bund-Länder-Beratungen werden mögliche Maßnahmen in der Coronakrise konkreter. Der aktualisierte Beschlussentwurf sieht nun einen Notbremsen-Mechanismus vor.
Berlin - Kurz vor den Beratungen zu den nächsten Schritten in der Corona-Politik haben Bund und Länder ihre Vorstellungen präzisiert: Der aktualisierte Beschlussentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, der AFP am Mittwoch vorlag, sieht nun exakte Vorgaben für einen Notbremsen-Mechanismus vor, um bei einem Anstieg der Infektionszahlen zu strengeren Kontaktbeschränkungen zurückzukehren.
Die Notbremse soll gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über hundert steigt, heißt es in dem Entwurf. Dann sollen „ab dem zweiten darauffolgenden Werktag“ die bislang gültigen Kontaktbeschränkungen wieder in Kraft treten.
Damit würde die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Generell planen Bund und Länder dem Entwurf zufolge, schon ab Montag die privaten Kontaktbeschränkungen zu lockern: Dann dürfen sich bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen.
Bedingungen für die Wiedereröffnung des Einzelhandels angepasst
In der aktualisierten Beschlussfassung wurden zudem die Bedingungen für die Wiedereröffnung des Einzelhandels leicht gelockert. Zunächst war geplant, nur eine Kundin oder einen Kunden pro 20 Quadratmeter Geschäftsfläche zuzulassen. Der aktuelle Entwurf sieht nun vor, einen Kunden pro zehn Quadratmeter „für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche“ zuzulassen. Darüber hinaus darf es dann einen Kunden pro 20 Quadratmeter geben.
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Die aktualisierte Beschlussvorlage skizziert zudem einen fünfstufigen Öffnungsplan für den Weg aus dem Lockdown - der am Vortag bekannt gewordene Entwurf hatte noch aus vier Stufen bestanden. Die neu hinzugefügte fünfte Stufe sieht nun vor, Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 50 Menschen zuzulassen; Voraussetzung dafür soll sein, dass die Sieben-Tage-Inzidenz nach Inkrafttreten der vorherigen Stufe 14 Tage lang unter 35 bleibt.
Auch in der neuen Vorlage bleibt es dabei, dass die Länder die Entscheidung über die Öffnungsschritte fällen. Die Öffnungen können dann landesweit oder regional erfolgen.
Lockdown-Verlängerung bis zum 28. März wahrscheinlich
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beraten ab 14.00 Uhr darüber, wie es mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitergehen soll. Der Lockdown soll aber den Plänen zufolge grundsätzlich bis zum 28. März verlängert werden.
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen war zuletzt nach wochenlangem Sinkflug wieder gestiegen. Zugleich schreiten die Impfungen nicht so schnell voran, wie es mit den vorhandenen Impfdosen eigentlich möglich wäre.
Kanzlerin Merkel hatte sich am Dienstag in einer Sitzung der Unionsfraktion grundsätzlich für Lockerungen ausgesprochen. „Auch ich halte die Öffnungen für notwendig nach dem sehr langen Shutdown“, zitierten Teilnehmer die Kanzlerin gegenüber AFP. Die Menschen wünschten sich „sehnlichst“ Lockerungen. Die Öffnungsschritte müssten aber durch die massive Anwendung von Corona-Schnelltests im öffentlichen Leben abgesichert werden.
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