Die Stiftung Warentest hat Treuhandgesellschaften untersucht, die das für die Bestattungskosten zurückgelegte Geld verwalten. Gut geschützt ist das Geld in den meisten Fällen.

Stuttgart - Zugegeben, es gibt schönere Themen, mit denen man sich beschäftigen kann, als ausgerechnet mit der eigenen Beerdigung. Doch mitunter lohnt es sich. Denn vor allem ältere Menschen sorgen sich, ihren Kindern zur Last zu fallen – und wollen deshalb so viel wie möglich zu Lebzeiten selbst organisieren und auch das Geld für die Bestattungskosten zurücklegen.

 

Der Bundesverband Deutscher Bestatter geht davon aus, dass bereits bei fünf bis sechs Prozent der Beisetzungen Vorsorgen abgeschlossen sind. Bei rund 860 000 Menschen, die laut Angaben des Statistischen Bundesamtes jedes Jahr in Deutschland sterben, sind demnach also etwa 40 000 bis 50 000 Bestattungen vorab geregelt und meist auch finanziert.

Ein Erbe kann man ausschlagen – um die Kosten für eine Bestattung kommen Angehörige aber nicht herum

Grundsätzlich müssen Verwandte – meist der Ehepartner oder die Kinder – die Kosten einer Beerdigung übernehmen. „Diese Verpflichtung kann im Gegensatz zum Erbe nicht abgelehnt oder ausgeschlagen werden, auch nicht bei zerrütteten Familienverhältnissen“, so eine Sprecherin des Sozialministeriums Baden-Württemberg.

Und die Angehörigen müssen im Todesfall nicht nur die Kosten tragen, sondern auch viele Entscheidungen treffen: Wo und wie soll der Verstorbene bestattet werden? Soll es eine Beerdigung im Sarg sein oder eine Einäscherung mit späterer Urnenbeisetzung? Welcher Rahmen ist für eine Trauerfeier angemessen? Da hilft es zu wissen, was der Angehörige selbst gewollt und im Rahmen eines Vorsorgevertrags vielleicht sogar schon festgelegt hat. Wenn dann noch das Geld für die Bestattungskosten vorhanden ist, ist das für die Angehörigen eine große Erleichterung.

Viele Vorsorgen seien „bis ins letzte Detail“ geplant, sagt Norbert Schmidt, Bestatter aus Trier. Urne oder Sarg sowie der Grabstein sind ausgesucht. Die Kleider, die auf der letzten Reise angezogen werden sollen, hängen an einer bestimmten Stelle im Schrank. Manche legen auch die Musikstücke für die Trauerfeier und das Kuchengedeck für den Kaffee danach fest. Und natürlich sind die Trauerdrucksachen vorbereitet und die Todesanzeige steht. „Es fehlt nur noch das Datum des Todes“, so Schmidt. Es gehe vielen dabei nicht nur darum, die Angehörigen zu entlasten. „Es hat auch mit Selbstbestimmung und Gründlichkeit zu tun, die letzten Dinge noch zu regeln“, so der Bestatter.

Geld nur bei vor Insolvenz geschützen Unternhemen anlegen

Gründlichkeit bedeutet aber auch, sicherzustellen, dass das für die Bestattungskosten zurückgelegte Geld auch wirklich abgesichert ist. Wer einfach beim Bestatter seiner Wahl in Vorkasse geht, würde riskieren, dass sein Geld weg ist, wenn das Bestattungsunternehmen zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet. Besser ist es daher, das Geld für die Bestattung von einer spezialisierten Treuhandgesellschaft verwalten zu lassen. Der Vertragsabschluss mit derartigen Treuhandgesellschaften ist nur über einen Bestatter möglich.

Die Stiftung Warentest hat für die „Finanztest“-Ausgabe 2/2018 die drei größten Gesellschaften sowie beispielhaft einen kleineren Anbieter getestet: die BT Bestattungstreuhand, die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand, das Deutsche Institut für Bestattungskultur sowie die HBT Bestattungsvorsorge Treuhand. Gut geschützt ist das Geld zwar in den meisten Fällen, so das Testergebnis der Warentester. Bei der HBT Bestattungsvorsorge Treuhand gab es eine Insolvenzabsicherung der Kundengelder allerdings nur auf Nachfrage und gegen Gebühr. Mit den Treuhandverträgen an sich waren die Tester jedoch nicht ganz zufrieden: Sämtliche Verträge enthielten demnach Klauseln, die die Kunden benachteiligen.

Die vertraglichen Mängel seien aber nicht so gravierend gewesen, dass man deshalb Treuhandverträge meiden sollte, so Claudia Bassarak, Expertin bei der Stiftung Warentest: „Der Kunde kann sie durchaus unterschreiben. Verbraucherfreundlich wäre es aber, wenn die Gesellschaften die Verträge nachbesserten.“ Grundsätzlich gilt: Wem der vorgeschlagene Vertrag nicht gefällt, sollte mit dem Bestatter darüber sprechen – oder mit einem anderen Bestatter zusammenarbeiten. Zu einer Unterschrift sollte man sich nicht drängen lassen.

Ein Vorsorgevertrag ist vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher

Ein Argument, das grundsätzlich für einen Vorsorgevertrag spricht: Ein zweckgebundener Vorsorgevertrag gilt als Schonvermögen und ist damit sicher vor dem Zugriff Dritter. Das ist wichtig, wenn der Betroffene zum Beispiel pflegebedürftig werden sollte und die Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie aus der Rente nicht ausreichen, um die Kosten dafür zu tragen. Eine Auflösung des Vorsorgevertrags dürfe das Sozialamt in solchen Fällen nicht verlangen, weil dies eine unzumutbare Härte für den Vorsorgenden bedeuten würde, hat das Bundessozialgericht entschieden (Aktenzeichen: B 8/9b SO 9/06 R).

Die Alternative zum Bestattungsvorsorgevertrag ist eine Sterbegeldversicherung. Dahinter steckt eine kleine Kapitallebensversicherung. Der Vorteil ist, dass das Geld anders als beim Bestattungsvorsorgevertrag nicht auf einen Schlag eingezahlt werden muss, sondern in Form von Monatsbeiträgen zwischen etwa 10 und 40 Euro. Das mag zwar für Garantiesummen zwischen 2000 und 10 000 Euro zunächst verlockend niedrig erscheinen.

Doch in den meisten Fällen zahlt man mehr ein als nach dem Tod als Versicherungssumme ausgezahlt wird. Denn viele Menschen schließen erst in relativ hohem Alter eine Sterbegeldpolice ab und müssen dann hohe Beiträge berappen, so der Bund der Versicherten. Am Ende profitiere die Versicherungsgesellschaft, so die Verbraucherschutzorganisation.

Einzige Ausnahme: Wenn ein vergleichsweise junger, gesunder Versicherter kurz nach Ablauf der meist dreijährigen Wartezeit verstirbt, rechnet sich die Sterbegeldversicherung. Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist daher meist die bessere Variante.

Einsame Beerdigungen

Keine Reden, keine Blumen, keine Musik – nur der Pfarrer und der Bestatter sind dabei: Einsame Beerdigungen werden deutschlandweit immer häufiger. Auch in Stuttgart steigen laut Angaben der Landesinnung im Bestattungsgewerbe Baden-Württemberg die Zahlen. Denn je größer die Stadt, desto mehr Singles leben dort auch. 2015 gab es in der baden-württembergischen Landeshauptstadt 372 behördlich angeordnete Beerdigungen – das sind rund zehn Prozent mehr als noch fünf Jahre zuvor.

Bestattungen von Amts wegen

Sogenannte Bestattungen von Amts wegen werden von den Behörden angeordnet, wenn es keine Angehörigen gibt oder sie nicht gefunden werden können. Denn eigentlich müssen Verwandte – Ehepartner, Kinder oder auch die Eltern – die Kosten einer Beerdigung übernehmen. Sind keine Bestattungspflichtigen vorhanden, muss die zuständige Behörde die Kosten einer würdigen Bestattung selbst tragen. In der Regel gibt es dann eine Feuerbestattung, danach wird die Urne anonym beigesetzt.